Grosser Rat beschliesst 160 Mio. Franken für Prämienverbilligungen
Für das Jahr 2026 ergaben die Berechnungen des Regierungsrats einen Gesamtbedarf von 463,4 Millionen Franken für individuelle Prämienverbilligungen. Zieht man vom Gesamtbedarf den mutmasslichen Bundesbeitrag 2026 von 303 Millionen Franken ab, resultiert ein durch Dekret festzulegender Kantonsbeitrag 2026 von 160,4 Millionen Franken.
Der vom Regierungsrat für das Anspruchsjahr 2026 beantragte Kantonsbeitrag von 160,4 Millionen Franken ermögliche, den im Jahr 2019 eingeschlagenen Kurs der besonderen Berücksichtigung der Familien gemäss Art. 65 Abs. 1bis KVG und der Alleinstehenden lückenlos fortzuführen, lasse aber trotzdem die engen finanziellen Verhältnisse des Kantons nicht ausser Acht, schreibt die Regierung weiter.
2024 profitierten 185 368 Personen von Prämienverbilligung
Der Jahresabschluss 2024 zeige, dass im Jahr 2024 im Kanton Aargau mehr Personen (185'368 Personen) als budgetiert (179'000 Personen) von einer Verbilligung der Krankenkassenprämien profitierten. Insgesamt zahlte die SVA Aargau für die PV im Jahr 2024 13,2 Millionen Franken (411,1 Millionen Franken anstelle von 397,9 Millionen Franken) mehr aus als im AFP 2024–2027 veranschlagt. Die Bevölkerung erhielt somit im Jahr 2024 13,2 Millionen Franken mehr PV als budgetiert.
Der um 17,7 Millionen Franken höher als angenommen ausgefallene Bundesbeitrag (269,6 Millionen Franken anstelle der budgetierten 251,9 Millionen Franken) trägt laut Regierung jedoch zu einer Budgetunterschreitung im Nettoaufwand bei. Beim Nettoaufwand ergab sich damit eine Budgetunterschreitung von 4,5 Millionen Franken (ohne Berücksichtigung der auf die die Vorjahre entfallenden Rückforderungen von 22,2 Millionen Franken).
Das sagt die Kommission zu den Vorgaben der Regierung
Namens der zuständigen Kommission des Grossen Rates erläutert nun Andre Rotzetter die kommissionsinterne Debatte zum Antrag der Regierung.
Die Berechnung des vom Kanton Aargau benötigten Betrags für die Ausschüttung der individuellen Prämienverbilligungen werde von Jahr zu Jahr komplexer, unübersichtlicher und schwieriger zu kalkulieren, sagt Rotzetter. In diesen Tagen wird in den Medien darüber spekuliert, in welchem Ausmass die Gesundheitskosten im kommenden Jahr ansteigen werden. Jeden Tag werden neue Schätzungen veröffentlicht. Allerdings sei das Wachstum der Gesundheitskosten nur eines von mehreren Elementen, die in die Berechnungen im Zusammenhang mit den IPV einfliessen.
Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung klinge es einfach, so Rotzetter weiter. Prämienverbilligungen sind für Personen in bescheidenen Verhältnissen vorgesehen. Für Kinder sollen sie bis zu 80 Prozent der Prämien decken, für junge Erwachsene in Ausbildung bis zu 50 Prozent. Der dafür im Kanton Aargau zur Anwendung kommende Mechanismus ist speziell.
Grosser Rat legt jährlich die Summe fest, so auch heute
Der Grosse Rat legt jedes Jahr die Summe fest, die für die Finanzierung der IPV zur Verfügung stehen soll. Die Festlegung der technischen Details obliegt hingegen dem Regierungsrat. Insbesondere beschliesst er die Richtprämie, die Einkommensabzüge und den Einkommenssatz. Letzterer liegt aktuell bei 16 Prozent.
Ein weiteres Element, das zur Komplexität beitrage, seien die Rückerstattungen, die aufgrund der seit drei Jahren durchgeführten systematischen Nachkontrollen erfolgen, so Rotzetter. Ihre Höhe sei schwer abzuschätzen. Diese Rückerstattungen sind eine weitere Unbekannte. Aus diesem Grund versucht der Regierungsrat jeweils gemeinsam mit der SVA, die Hochrechnungen vornimmt, die Situation bis August immer wieder neu zu beurteilen, um gegebenenfalls gewisse Eckwerte noch anpassen zu können. Denn wenn die Auszahlungen den budgetierten Wert voraussichtlich um mehr als 15 Millionen Franken über- oder unterschreiten, muss der Regierungsrat korrigieren.
Der Bundesbeitrag von 7,5 Prozent der OKP-Kosten scheine auf den ersten Blick fix zu sein. Auch dieser Beitrag steht jedoch nicht im Voraus fest, sagt Rotzetter dazu. Im letzten Jahr fiel er höher aus als von Regierungsrat und Großem Rat angenommen. Die Berechnung der Summe, die für die IPV bereitgestellt werden soll, ist inzwischen sehr technisch und eine Wissenschaft für sich. Darauf wurde in der Kommissionsitzung mehrfach hingewiesen.
2024: 13,2 Mio. Fr. mehr IPV ausgeschüttet als budgetiert
Die Paradoxie dieser Vorlage wird deutlich, wenn man sich das Jahr 2024 anschaut. Insgesamt wurden im Jahr 2024 13,2 Millionen Franken mehr IPV ausgeschüttet als budgetiert. Aufgrund umfangreicher Rückforderungen aus den Vorjahren – insbesondere aus dem Jahr 2021 – ergab sich am Ende dennoch eine Unterschreitung des Budgets in Höhe von 26,7 Millionen Franken.
Angesichts der vielen Stellschrauben stelle sich die Frage, so Rotzetter, "ob der Kanton Aargau das durch das Bundesgesetz vorgegebene Ziel erreicht". Diese Frage wurde von den Parteien unterschiedlich beurteilt, was sich sicher in den nun folgenden Voten widerspiegeln werde. Aus diesem Grund sei ein Vergleich mit den anderen Kantonen auf Basis der verbleibenden Prämienlast aussagekräftig. Dies werde in der Botschaft des Regierungsrates gut abgebildet. Allerdings stammen die Zahlen aus dem Jahr 2020.
Am Ende der Diskussion wurde in der Kommission laut Rotzetter der Änderung des Dekrets zur Prämienverbilligung einstimmig zugestimmt.
Nach einer längeren Debatte heisst der Rat das Dekret einstimmig gut.