Wie Deepfakes verhindern? - Grossrätinnen verlangen Aktionsplan gegen Gewalt im digitalen Raum

Postulat betreffend Aktionsplan gegen Gewalt im digitalen Raum insbesondere Deepfakes vom 28. April 2026 von Mia Jenni (Sprecherin), SP, Obersiggenthal, Lelia Hunziker, SP, Aarau, Therese Dietiker, EVP, Aarau, Annetta Schuppisser, GLP, Baden, Julia Grieder, Grüne, Brugg, Sabine Sutter-Suter, Mitte, Lenzburg, Mechthild Mus, Grüne, Baden Text:

Grossrätinnen aus fünf Fraktionen wollen den Regierungsrat mit einem Postulat einladen, eine Übersicht mit möglichen Massnahmen gegen Gewalt im digitalen Raum zu erstellen. Insbesondere ist ein Aktionsplan gegen Deepfakes im Kanton Aargau vorzulegen und wie mit solchen Fällen umgegangen werden kann. Dabei sei besonders zu berücksichtigen, dass die Personen, die besonders betroffen sind von Gewalt im digitalen Raum, insbesondere Deepfakes, gezielt in Gleichstellungs- sowie Kindesschutzinstrumente einbezogen und mit ihnen Massnahmen weiterentwickelt werden.

Eingereicht wurde der Vorstoss von Mia Jenni (Sprecherin), SP, Obersiggenthal, Lelia Hunziker, SP, Aarau, Therese Dietiker, EVP, Aarau, Annetta Schuppisser, GLP, Baden, Julia Grieder, Grüne, Brugg, Sabine Sutter-Suter, Mitte, Lenzburg, Mechthild Mus, Grüne, Baden.

Insbesondere zu prüfen seien, so die Postulantinnen:

• Prüfung, inwiefern bestehende kantonale Instrumente und Massnahmen (wie z.b. Bildung) – insbesondere im Bereich häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie im Umgang mit Kinderpornografie bei Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft ausgeweitet oder angepasst werden können

• Sicherung der Kompetenzen in der digitalen Beweissicherung (digital forensics)

• Sicherung einer spezialisierten Ansprechstelle oder eines Kompetenzzentren zu Gewalt im digitalen Raum insbesondere Deepfakes innerhalb der Strafverfolgung mit Schnittstellen zu bestehenden Fachstellen im Bereich Gleichstellung, Opferschutz und Kindesschutz

• Sicherung der verbesserten Zusammenarbeit zwischen Behörden, Opferschutzstellen und Plattformen, insbesondere durch die Anerkennung spezialisierter Fachstellen als vertrauenswürdige Hinweisgeber („Trusted Flaggers“) zur prioritären Meldung rechtsverletzender Inhalte.

• Verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und dem Bund mit dem Ziel, Plattformbetreiber stärker in die Pflicht zu nehmen, insbesondere durch verbindliche Kooperations- und Mitwirkungspflichten im Bereich der Strafverfolgung Begründung: Gewalt im digitalen Raum insbesondere Deepfakes nehmen rasant zu und stellt Strafverfolgung, Opferschutz und Gleichstellungsarbeit vor neue Herausforderungen. Aktuelle Analysen zeigen, heisst es im Vorstoss weiter, dass bestehende strafrechtliche Bestimmungen (z. B. Art. 179decies, Art. 197 und Art. 173 ff. StGB) zwar grundsätzlich anwendbar sind, in der Praxis jedoch oft zu langsam, zu komplex oder zu wenig wirksam greifen.

Rasche Verbreitung, unklare Zuständigkeiten, fehlende Unterstützung

Betroffene sind häufig mit rascher Verbreitung, unklaren Zuständigkeiten und fehlender Unterstützung konfrontiert. Gleichzeitig werde auf nationaler Ebene deutlich, dass regulatorische Fortschritte gegenüber Plattformen politisch umstritten bleiben, wie etwa die Diskussion um das Plattformgesetz im Beitrag von Republik zeige.

Umso wichtiger sei es, dass Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten handlungsfähig bleiben und bestehende Instrumente weiterentwickeln, heist es weiter im Vorstoss. Dieser zielt darauf ab, bestehende Strukturen im Bereich Gewaltprävention, Gleichstellung und Kindesschutz gezielt auf digitale Gewalt zu ergänzen, Vollzugsdefizite zu beheben und die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgung, Fachstellen und Plattformen zu stärken. Insbesondere die Sicherung digitaler Beweismittel, spezialisierte Kompetenzen sowie schnellere Interventionsmechanismen sind entscheidend, um Betroffene wirksam zu schützen und Rechtsdurchsetzung überhaupt erst zu ermöglichen.