Wie kann man allfällige Benachteiligungen aufgrund der Individualbesteuerung minimieren?
Als nächstes geht es mit Blick auf die vom Volk gutgeheissene Einführung der Individualbesteuerung um ein Postulat der Fraktionen Die Mitte (Sprecher Alfons Paul Kaufmann, Wallbach) und SVP. Sie wollen den Regierungsrat beauftragen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten dem Kanton Aargau zur Verfügung stehen, allfällige steuerliche Benachteiligungen, insbesondere diejenigen von Paaren mit ungleichem Einkommen, zu minimieren.
Der Bericht soll auch über die Grenzen des gesetzlich Machbaren und allfällige negative Auswirkungen einheitlicher Steuertarife Auskunft geben. Dabei gelte es insbesondere das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmonisierungsgesetz, StHG) und dessen Einfluss auf die Höhe und Art allfälliger Abzüge und Tarifanpassungen zu berücksichtigen.
Die beiden Fraktionen begründen den Vorstoss so: Eine Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung hat am 8. März 2026 die nationale und kantonale Einführung der Individualbesteuerung beschlossen. Dies entgegen der Empfehlung einer Mehrheit des Grossen Rats des Kantons Aargau und der Aargauer Stimmbevölkerung, welche die Vorlage am 8. März 2026 ablehnte. Die von der Mehrheit der Aargauer Stimmbevölkerung und der Aargauer Legislative manifestierte Kritik an der Individualbesteuerung sei zu respektieren, zu analysieren und im Rahmen des nun folgenden, langwierigen und umfassenden Gesetzgebungsprozesses aus demokratischen Gründen "zwingend zu berücksichtigen". Die Einführung der Individualbesteuerung verpflichte den Kanton Aargau, das aktuelle Steuersystem komplett umzubauen und eine nicht unerhebliche Zahl an Gesetzen ebenfalls zu überarbeiten und anzupassen.
Ein Projekt, das die Verwaltung und die Legislative noch mindestens sechs Jahre beschäftigen wird. Es sei darum dringend angezeigt, die Umsetzung vorausschauend und mit Bedacht anzugehen, damit sowohl die einzelnen Gesetze wie auch das «Gesamtregelwerk» in der Bevölkerung und im Parlament eine Mehrheit finden können. Dies sei nicht möglich, wenn das Nein der Aargauer Stimmbevölkerung nicht vorab ausgewertet wird, um Lösungen zu finden, die die demokratisch geäusserten Anliegen, Befürchtungen und Erwartungen aufnehmen.
Die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen sollten der Exekutive, dem Grossen Rat und der Stimmbevölkerung bekannt sein, um Missverständnisse und falsche Erwartungen zu vermeiden, welche einen beförderlichen und konstruktiven Gesetzgebungsprozess verhindern würden.
Eine im Rahmen der öffentlichen und ratsinternen Debatte bezüglich der Individualbesteuerung oft geäusserte Kritik lautete dahingehend, dass Einverdiener-Paare und Paare mit geringem Zweiteinkommen mit der Individualbesteuerung – im Vergleich mit dem aktuellen Aargauischen Splittingmodell – künftig mehr Steuern zahlen müssten. Die Postulantinnen bitten den Regierungsrat deshalb, im Rahmen des beantragten Berichts insbesondere zu prüfen, ob, wie, in welchen Fällen und in welchem Umfang die neue «Familienstrafe» gemindert werden kann. Eine gänzliche Vermeidung derselben wird wahrscheinlich nicht oder nur sehr schwer möglich sein.
Der Regierungsrat erklärte sich zur Entgegennahme des Postulats bereit. Der Rat überwies es denn auch mit 118 : 13 Stimmen.