Interpellation: Wie stellt Kanton sicher, dass Sparmassnahmen nicht zulasten der Kinder und Jugendlichen gehen?

Jährlich werden Millionen von Franken gekoppelt an eine Leistungsvereinbarung an Sonderschulen ausbezahlt. Ziel der Sonderschulung ist das zeitgerechte Sicherstellen von differenzierten und bedarfsgerechten Angeboten zur Schulung, Ausbildung, Beschäftigung, Förderung und Betreuung von Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen mit dem Ziel der sozialen Integration.

Das halten Colette Basler (SP/Zeihen, Sprecherin), Karin Faes (FDP/Schöftland, Christoph Hagenbuch (SVP/Oberlunkhofen), Jürg Baur (Mitte/Brugg), Uriel Seibert (EVP/Schöftland), Severin Lüscher (Grüne/Schöftland), Alain Burger (SP/ Wettingen), Markus Lang (GLP/Brugg), Lelia Hunziker (SP/Aarau) sowie Alfons Paul Kaufmann (Mitte/Wallbach) in einer wahrhaft parteiübergreifenden Interpellation fest.

Mittels differenzierter Angebotsplanung sei der Kanton Aargau aufgefordert, den Mitteleinsatz zu prüfen und gegebenenfalls Gegensteuer zu geben, wenn Gelder nicht zum vereinbarten Zweck eingesetzt werden. Dies sei ein Verfassungsauftrag, halten die Interpellantinnen und Interpellanten fest. Aufgrund aktuell vieler Rückmeldungen von Arbeitnehmenden an diversen Standorten müsse leider davon ausgegangen werden, dass diese Überprüfungen nicht in die Tiefe erfolgen und der Mitteleinsatz intransparent wirke, schreiben sie weiter.

Deshalb wollen sie vom Regierungsrat Antworten auf etliche Fragen, darunter auf diejenige, aufgrund welcher wissen- und betriebswirtschaftlichen Kriterien und Parameter ein Benchmark ausgearbeitet worden ist, aufgrund dessen per 1. Januar 2024 Pauschalen definiert wurden. Weiter, inwiefern sich der unterschiedlich intensive Betreuungsaufwand in den einzelnen Institutionen darin niedergeschlagen hat. Eine weitere Frage ist, wie "Institutionen in der Vergangenheit über ihre Verhältnisse leben (konnten), ohne dass der Kanton eingriff"?

Die Sonderschulung gehört zur Volksschule. Dazu wollen die Interpellanten wissen: Warum werden diese beiden Bereiche so unterschiedlich alimentiert, betrachtet und kontrolliert? Kann sich der Regierungsrat vorstellen, in Zukunft auch Indikatoren zur Angebotsplanung und Auftragserfüllung in den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) aufzunehmen?

"Es werden aktuell an Institutionen Sparübungen durchgezogen, weil seitens Kantons aufgrund des Benchmarks für die einen weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, andere erhalten mehr". Nun wollen sie wissen, wie der Kanton sicherstelle, "dass die Sparmassnahmen nicht zulasten der Kinder und Jugendlichen gehen und die geforderte Leistungserbringung zur Zielerreichung auch tatsächlich ermöglicht wird". Schliesslich, wie der Kanton sicherstelle, dass die Sparmassnahmen nicht zu Lasten der Volksschule gehen, indem Kinder z. B. verfrüht in die Volksschule abgegeben werden?

Weiter: Wie stellt der Kanton sicher, dass für vergleichsweise schwer zu betreuende Kinder, die von den Institutionen bei Einführung des Benchmarks nicht mehr betreut werden, nicht neue, noch teurere Angebote geschaffen werden müssen und dies zu Lasten des Kantonshaushaltes? Und, "wie stellt der Kanton sicher, dass jene Institutionen, die dank dem Benchmark auf der "Gewinnerseite" stehen, diese Mittel zielgerichtet einsetzen"?

"Bei einzelnen Institutionen kündigt (zu) viel Personal"

Bei einzelnen Institutionen kündige (zu) viel Personal, weil die Löhne teilweise reduziert und der Teuerungsausgleich nicht voll ausbezahlt wird, weil dieser an die Institutionen nicht auf den effektiven Lohnkosten basierend vergütet wurde. Nun wird auf ungeschultes Personal zurückgegriffen. Wie beurteilt der Regierungsrat diese Entwicklung, ist eine weitere Frage.

Seit 2024 werde zudem "ein nie kommunizierter Systemwechsel vollzogen", heisst es weiter: Die Angestellten, die einen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen, können demnach keine kostenlosen Weiterbildungen mehr besuchen an der PH (pädagogische Hochschule). Da wollen die unterzeichnenden grossrätinnen und Grossräte wissen, auf welche rechtlichen Grundlagen der Regierungsrat diesen Entscheid stützt? An einer Institution arbeite einzige ausgebildete SHP mehr, heisst es weiter.

Wie viel nicht adäquat ausgebildetes Personal arbeitet an den Sonderschulen?

Weitere Fragen dazu sind: "Weiss der Kanton, welche Qualifikationen das Personal an Sonderschulen ausweist? Wenn ja: Wie viel nicht adäquat ausgebildetes Personal arbeitet an den Sonderschulen? Wenn nein: Warum gehört dies nicht zum Controlling? Teilt der Regierungsrat die Befürchtung, dass die ungenügenden Qualifikationen des Lehr- und Fachpersonals die soziale Integration massiv erschweren und somit das System weiter verteuern? Welche Konsequenzen werden gezogen, wenn eine Institution die Leistungsvereinbarung aufgrund zu weniger Ressourcen nicht mehr einhalten kann?"