Wie gut arbeiteten die beiden Anlaufstellen im Aargau für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vor 1981?
Im Auftrag des Regierungsrats hat die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) die Tätigkeit der Anlaufstellen für Betroffene von vor 1981 angeordneten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen im Zeitraum von 2016 bis 2022 untersucht. Die Ergebnisse zeigen laut Mitteilung des Departement Gesundheit und Soziales (DGS), dass die beiden Anlaufstellen – Opferberatung und Staatsarchiv Aargau – ihren Auftrag fachlich kompetent erfüllt haben, dass aber Bedarf nach einer vertieften historischen Aufarbeitung, einem sichtbaren Zeichen der Erinnerung sowie zusätzlicher Unterstützung der Betroffenen bestehe.
Im Kanton Aargau üben die Opferberatung und das Staatsarchiv seit dem Jahr 2013 gemeinsam die Funktion der Anlaufstellen für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 aus. Bis Ende 2024 haben sie rund 1'000 Betroffene unterstützt, davon 779 bei der Beantragung des Solidaritätsbeitrags des Bunds.
Studie empfiehlt, die Strukturen im Aargau zu erhalten und weiterzuentwickeln
Für ihre Studie stützten sich die Autorinnen und Autoren der FHNW auf Analysen von Dokumenten, ergänzt durch Befragungen von Fachpersonen und Betroffenenorganisationen, sowie auf Interviews mit Betroffenen. Die Resultate zeigen, dass die Angebote der Aargauer Anlaufstellen bei den Betroffenen breite Anerkennung fanden. Weiterer Unterstützungsbedarf besteht gemäss der Autorenschaft etwa beim Zugang zu Archivunterlagen, im familiären Aufarbeitungsprozess und in finanzieller Hinsicht.
Die Autorinnen und Autoren der Studie empfehlen, die Strukturen im Kanton Aargau zu erhalten und weiterzuentwickeln. Weiter unterstreichen sie den Bedarf nach einer vertieften historischen Aufarbeitung im Kanton Aargau, verbunden mit einem sichtbaren Zeichen der Erinnerung, zusätzlichen Angeboten für Betroffene und ihre Angehörigen sowie der Prüfung zusätzlicher kantonaler Leistungen.
Folgerungen und Massnahmen
Die Autorinnen und Autoren formulieren in ihrem Schlussbericht zwanzig Folgerungen für die jetzige und die zukünftige Arbeit der Anlaufstellen im Kontext der Aufarbeitung und Wiedergutmachung fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Der Regierungsrat hat die Folgerungen der Studie laut Mitteilung geprüft und verschiedene Vorhaben beschlossen, um die Situation der Betroffenen im Kanton Aargau weiter zu verbessern. Im Vordergrund steht insbesondere die Entwicklung neuer Begegnungsmöglichkeiten für Betroffene und ihre Angehörigen, die historische Aufarbeitung sowie das Schaffen eines sichtbaren Zeichens der Erinnerung.
Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 können seit 2017 beim Bund einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken beantragen. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat in dieser Frage keine Empfehlung abgegeben und überlässt es den Kantonen, ob sie über den Bundesbeitrag hinausgehende Solidaritätsbeiträge einführen wollen. Der Regierungsrat versteht den Wunsch der Betroffenen nach einer zusätzlichen Solidaritätsgeste des Kantons, heisst es weiter. Bisher haben nur wenige Kantone einen solchen Beitrag eingeführt. Eine Einführung im Kanton Aargau würde die Unterschiede zwischen den Kantonen noch vergrössern. Aus Gründen der Gleichbehandlung hat der Regierungsrat deshalb beschlossen, auf die Einführung eines zusätzlichen kantonalen Solidaritätsbeitrags zu verzichten. Stattdessen möchte er die bestehenden Angebote zur Unterstützung und Begleitung der Betroffenen im Kanton Aargau stärken.
Fürsorgerische Zwangsmassnahmen
Am 1. April 2017 trat das Bundesgesetz über die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 in Kraft. Dieses Gesetz bezweckt die Anerkennung und Wiedergutmachung des Unrechts, das den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Schweiz vor 1981 zugefügt worden ist. Es sieht einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken pro Opfer sowie die Einrichtung von Anlaufstellen und eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Thematik vor. Der Bund schätzte die Zahl der noch lebenden Betroffenen im Jahr 2016 auf 12'000 bis 15'000.