Wie bewährt sich das Aargauer Stipendiensystem?

Wie bewährt sich das Aargauer Stipendiensystem?
Markus Lang stellt das Ergebnis der Kommissionsberatungen vor. Foto: Michael Küng

Nun kommt es im aargauischen Grossen Rat zur Berichterstattung zur Erfüllung eines Postulats Simona Brizzi (22.303) vom 8. November 2022. Es geht dabei um die Überprüfung der Auswirkungen des Splittingmodells im Stipendienwesen und der aktuellen Ausbildungsbeiträge im Stipendiendekret. 

Namens der Kommission spricht Markus Lang: 

An ihrer Sitzungen vom 20. Januar 2026 beriet die grossrätliche Kommission BKS die Berichterstattung zur Erfüllung des obengenannten Postulats.

 In der Einführung zum Geschäft wurde daran erinnert, so Lang, dass die restriktivere Stipendienvergabe und die Einführung des Splittingmodells seinerzeit in einer Volksabstimmung bestätigt worden waren. Das Postulat hatte eine Überprüfung der Auswirkungen dieser Revision verlangt. Dafür war eine externe Analyse in Auftrag gegeben worden.

Keine systematische Verlängerung der Ausbildungsdauer

Die Analyse habe keine systematische Verlängerung der Ausbildungsdauer ergeben. Auch eine deutlich höhere Abbruchquote habe sich nicht feststellen lassen. Damit bestehe für den Regierungsrat kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Mögliche bundespolitische Entwicklungen, namentlich höhere Studiengebühren im Rahmen eines Entlastungspakets, würden beobachtet, bei Bedarf sollte darauf reagiert werden.

In der Eintretensdebatte wurde der Bericht als Bestätigung des bestehenden Systems gesehen, so Lang weiter. Begrüsst wurden die vorgeschlagenen Justierungen, vor allem die Anhebung von Freibeträgen, weil damit Erwerbstätigkeit und Eigenverantwortung von Studierenden nicht durch tiefere Stipendien bestraft würden. Ebenfalls positiv beurteilt wurden die Gleichstellung von Studierenden an höheren Fachschulen mit jenen an Hochschulen und die Anpassung der Grundbeiträge an aktuelle SKOS-Ansätze. Darlehen wurden in dieser Sichtweise nicht als Problem, sondern als zumutbare Investition in eine Ausbildung verstanden, die später höhere Erwerbseinkommen ermögliche. Kritisch nachgefragt wurde allerdings, weshalb Fachstellen offenbar von Darlehen abrieten und wie mit Fällen umzugehen sei, in denen junge Menschen aufgrund schwieriger, oft kulturell bedingter Familienverhältnisse keine Angaben zu den Einkommens- und Vermögensangaben ihrer Eltern machen könnten.

Kritik in der Kommission: Splittingmodell wurde Sparinstrument

Von anderer Seite wurde eine deutlich kritischere Haltung zum Splittingmodell formuliert. Dieses habe das Stipendienwesen faktisch von einem Instrument der Chancensicherung zu einem Sparinstrument gemacht. Die durchschnittlichen Stipendien auf Tertiärstufe seien stark gesunken, und der Kanton sei im schweizweiten Vergleich ans unteren Ende der Stipendien-Rangliste gerutscht. Weil ein grosser Teil der Anspruchsberechtigten die Darlehen aus Angst vor Verschuldung nicht bezogen habe, sei ein rechnerisch ausgewiesener Bedarf systematisch nicht ausbezahlt worden.

Daraus hätten sich Bedarfslücken, finanzielle Notlagen und eine stärkere Erwerbstätigkeit während des Studiums ergeben, was Gesundheit, Studienerfolg und Chancengleichheit beeinträchtigen könne. Besonders hart betroffen gewesen seien junge Menschen aus belasteten Familienverhältnissen sowie Erwachsene in prekären Situationen. In dieser Haltung wurden die von der Evaluation vorgeschlagenen Verbesserungen unterstützt, zugleich wurde aber die grundsätzliche Abschaffung des Splittingmodells gewünscht.

Eine weitere Position anerkannte ebenfalls die starken finanziellen Wirkungen der Reform, bewertete sie aber als Umsetzung des politischen Auftrags von 2018. Die Reduktion der Gesamtsumme, der durchschnittlichen Beiträge und der Zahl der unterstützten Personen wurde als bewusst herbeigeführte Entlastung des Kantonsbudgets verstanden. Dass viele Anspruchsberechtigte keine Darlehen bezogen hatten, wurde zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht als aargauspezifisches Problem interpretiert.

Aus dieser Sicht war die Zurückhaltung gegenüber Darlehen laut Lang schwer nachvollziehbar, weil eine Ausbildung langfristig bessere Einkommenschancen eröffne und eine Rückzahlung deshalb tragbar sei. Positiv wurde vermerkt, dass die Stipendien weiterhin gezielt finanzschwache und bildungsferne Haushalte erreicht hätten. Die Grundstruktur des Systems sollte nicht aufgeweicht werden. Einzelne Korrekturen wie die Gleichstellung der höheren Fachschulen und die Anpassung an SKOS-Richtlinien wurden als sachlich begründbar akzeptiert, während ein jährlicher Mehraufwand von 1,5 Millionen Franken abgelehnt wurde.

Weitere Voten betonten stärker den investiven Charakter der Stipendien. Ein leistungsfähiges Stipendienwesen wurde nicht nur sozialpolitisch, sondern auch volkswirtschaftlich begründet: Es sollte verhindern, dass vorhandenes Potenzial ungenutzt bleibe. Die Unterstützung von Ausbildung wurde als Beitrag zur Stärkung des Kantons verstanden. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass eine bessere Ausbildungsfinanzierung helfen könne, den inländischen Fachkräftebedarf zu decken und man dadurch weniger stark auf Migration angewiesen sei. Geäussert wurde auch, dass die Sparwirkung eingetreten sei; die extern empfohlenen Feinjustierungen seien jedoch sinnvoll und könnten ohne grosse Kollateralschäden umgesetzt werden. Auch wurde begrüsst, dass der Regierungsrat künftige Entwicklungen beim Bund beobachten wolle. Eine weitere Stellungnahme unterschied zwischen den politisch festgelegten finanziellen Prioritäten und den fachlichen Befunden der Evaluation. Die Diskussion solle da geführt werden, wo justiert werden kann.

Detailberatung

Die Detailberatung verlief zügig, mit wenigen Fragestellungen und Anmerkungen. Unter anderem kam die Frage auf, ob die Sektion Stipendien Zugriff auf Steuerveranlagungen von Eltern habe, welche die Auskunft über ihre Einkommenssituation verweigern. Dies wurde für den Kanton Aargau bejaht.

Zum Schluss nahm die Kommission den Bericht zur Erfüllung des Postulats stillschweigend zur Kenntnis. Das Postulat 22.303 wird von der Kommission einstimmig zur Abschreibung empfohlen, so Lang

Es kommt danach zu einer Aussprache, in der sich Redner/innen von links für Verbesserungen einsetzen, von rechts wird das System als ausreichend gewürdigt. Der Rat schreibt die Vorstösse schliesslich mit 124 : 0 ab.