Grosser Rat: Ja zu 5,526 Mio. für Massnahmenplan Ammoniak
Nun geht es um ein Massnahmenplan Ammoniak. Konkret um einen Verpflichtungskredit 2025–2030. Namens der Kommission VWA spricht Andy Steinacher.
Aufgrund der Stickstoffdeposition ist der Kanton Aargau, wie auch andere Kantone, gemäss Bundesgesetz zu den Umweltschutz und Luftreinhalte-Verordnung verpflichtet, Massnahmen zur Reduktion der reaktiven Stickstoffverbindungen, vor allem Ammoniak NH3, umzusetzen. Aus der Tierhaltung und Hofdünger, soll innerhalb von 10 Jahren, von 2020–2030, Stickstoff Immissionen um 15 % gegenüber dem Referenzjahr 2019 reduziert werden. Die Umsetzungskosten des Massnahmenplans Ammoniak für die Jahre 2025–2030 belaufen sich auf total 15,081 Millionen Franken. Für die Landwirtschaftsbetriebe fallen von 2025–2030 Investitionskosten in der Höhe von 7,479 Millionen Franken an. Die Finanzhilfen Seiten Bund und Kanton sind 7,177 Millionen Franken. Für den Kanton Aargau gemäss Verpflichtungskredit, sind es mit einen einmaligen Bruttoaufwand von 5,526 Millionen Franken.
Es wurde ein Rückweisung Antrag gestellt. Mit dem Ziel, dass eine Überprüfung stattfindet, ob die Ammoniakreduktion auch mit einem Programm zur Tierbestandsreduktion erreicht werden könnte, und was die geplante Stellenreduktion im Bereich Landwirtschaft für das Programm bedeuten würde.
Dieser Antrag wurde mit 11 zu 4 Stimmen von der Kommission abgelehnt.
In der Kommission VWA war unbestritten, so Andy Steinacher, dass in der Tierhaltung die Ammoniakemissionen zu reduzieren sind. Es wurde bemerkt, dass unsere Landwirtschaft in den letzten Jahren die Emissionen bereits um 22 Prozent gesenkt hat. Dabei ein ständiger Zielkonflikt zwischen Tierwohl und Emissionen herrsche.
Bezüglich des beantragten Kredits wurde von den Gegnern der Vorlage in der Kommission die Ansicht vertreten, so Steinacher, es solle auch in der Landwirtschaft das Verursacherprinzip gelten, womit diese die Kosten für die Umsetzung des Massnahmenplan Ammoniak die Landwirtschaft selbst tragen müsse. Dem wurde entgegengehalten, dass die kantonalen Mittel einen wichtigen Faktor für die erfolgreiche Umsetzung des Programms darstellten.
Würden die kantonalen Mittel nicht zur Verfügung gestellt, wäre das eine Benachteiligung der Aargauer Landwirtschaftsbetriebe, da die andern Kantone der Co Finanzierung, der Massnahmen Ammoniak bereits zugestimmt hätten. Zudem würden dadurch weitere Finanzhilfen des Bundes nicht ausgelöst. Würde der Verpflichtungskredit abgelehnt, hätte dies zur Folge, dass das Reduktionsziel von mindestens 15 Prozent der Ammoniakemissionen gegenüber dem Jahr 2019 bis 2030 nicht erreicht werden könnte. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die mit den Massnahmen verbundenen Mehrkosten nicht auf die Produkte abgewälzt werden könnten.
Zu den diversen Massnahmen wurden viele Fragen gestellt, die Matthis Müller Leiter Landwirtschaft Aargau und RR Markus Dieth prompt beantworteten, so Steinacher weiter. Es wurde auch moniert, dass sich gewisse Massnahmen mit der guten Agrarpraxis widersprechen. Dass es zum Beispiel sinnvoller ist, am Abend eines Tages, bei dem es mehr als 30 Grad war, Gülle zu führen, wenn es am nächsten Tag regnet. Der Regierungsrat hat dazu zugesichert, die Verordnungen so umzusetzen, dass die gute Agrarpraxis, beibehalten werden kann und etwa nach Hitzetagen am Abend noch Gülle ausgebracht werden könnte.
In der abschliessenden Abstimmung stimmte die Kommission VWA dem Antrag des RR mit 9 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.
Nach einer längeren Eintretensdebatte wurde auf die Vorlage eingetreten.
Der Rat stimmt mit 97 : 33 zu.