Wie kann man die Flussrettung im Aargau verbessern? - Grosser Rat lehnt Vorstoss ab
Nun geht es um eine Motion, mit der Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach (Sprecher), Stephan Müller, SVP, Möhlin und Désirée Stutz, SVP, Möhlin, eine flächendeckende Organisation der Flussrettung im Kanton Aargau verlangen (genauer Inhalt s. weiter unten). Die Regierung lehnt den Vorstoss ab, die Motionäre halten ihn jedoch aufrecht.
Er hoffe nicht, dass es zu tragischen Unfällen kommen müsse, bevor das Parlament die Verantwortung übernehme, mahnt Kaufmann in der Debatte.
Béa Bieber (GLP) war einst selbst Mitglied des Rheinrettungsdienstes in Rheinfelden. Rettung kenne keine Landesgrenze, so Bieber. Die GLP lehnt die Motion jedoch ab. Auch eine Mehrheit der Grünen sieht keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Tobias Hottiger (FDP) findet, eine besonders sorgfältige Prüfung des Themas sei nötig. Die Regierung lege aber nachvollziehbar nach, dass das Rettungssystem gut funktioniere. Auch die FDP lehnt den Vorstoss ab.
Namens der SVP sagt nun Mit-Motionärin Desirée Stutz, mit der Motion wäre die Kostenfolge wohl nicht so hoch wie der Regierungsrat sagt. Die Alarmierung funktioniere heute leider nicht immer gut. So sei im Raum Baden unlängst ein Ruderclub zur Rettung aufgeboten worden. Das Alarmierungsdispositiv sei anzupassen, verlangt Stutz. Boote seien in allen Abschnitten ja bereits da. Nötig sei auch die fionanzielle Abgeltungall derer, deren Boote oder sie selbst zur Verfügung stehen. Die SVP verlangt grossmehrheitlich, jetzt zu handeln.
Nochmals Tobias Hottiger. Er sagt, er könne fast alles unterschreiben, was Desirée Stutz eben sagte. Doch in der Motion stehe etwas anderes. Er schlägt vor, den Vorstoss zurückzuziehen und zu überarbeiten.
Desirée Stutz entgegnet, es gehe genau um das, was sie gesagt hat. Man wolle einheitliches Handeln und dass die Privaten abgegolten werden.
Nun nochmals Alfons Paul Kaufmann. Ohne die vielen privaten Organisationen in diesem Bereich hätten wir ein grosses Problem, sagt er. Um Leben zu retten, bittet er um ein Ja.
Regierungsrat Dieter Egli stimmt zu, dass jeder Todesfall und jeder Gefährdungsfall auf den Flüssen einer zuviel ist. Es brauche eine gut funktionierende Rettung. Man habe aber ein pragmatisches System. Da sei man sehr dankbar für all die ehremamtlichen Organisationen. Er wehre sich aber dagegen, aufgrund von Einzelfällen zu legiferieren. Für ein Alarmdispositiv müsse man nicht extra legiferieren.
Der Rat entscheidet jetzt: Er lehnt die Motion deutlich mit 81 : 43 Stimmen ab.
Das war der Inhalt der (abgelehnten) Motion
"Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit künftig eine flächendeckende Flussrettung unter Einbezug der angrenzenden Kantone und Länder im Kanton Aargau gewährleistet wird und private Personen und Institutionen, die zu Gunsten der Allgemeinheit Leistungen für die Rettung erbringen, angemessen entschädigt werden können.
Weiter hat der Regierungsrat mittels geeigneter Weisungen und Vorschriften sicherzustellen, dass bei jeder Meldung über eine Person in Not im Wasser zwingend und ohne Verzögerung die Einsatzkräfte vor Ort, die über ein eingewässertes Rettungsboot verfügen oder denen ein eingewässertes Rettungsboot zur Verfügung steht, aufgeboten werden.
Die Motionäre fordern den Regierungsrat auf, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (SAR 997.100) entsprechend anzupassen und eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit der Kanton von privaten Personen und Institutionen erbrachte Leistungen entsprechend vergüten kann."