Weltrekordmässig schnell: So will die Aargauer Regierung einen Steuerrabatt möglich machen
Mit einem Steuerrabatt will der Regierungsrat die Bevölkerung und Unternehmen im Kanton Aargau steuerlich entlasten und bei guter Finanzlage an Überschüssen des Kantons beteiligen. Die öffentliche Anhörung zur Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlage im kantonalen Steuergesetz dauert vom 15. November 2024 bis zum 17. Februar 2025. Dies teilt die Regierung mit.
Damit setzt sie einen Auftrag des Grossen Rates um, den dieser ihr am 5. November 2024 (jawohl, am 5. November 2024) erteilt hat! Jetzt, am 15. November 2024, liegt bereits die ausgearbeitete Anhörungsvorlage auf dem Tisch. Wie ist das möglich? Nun, die Regierung hat im August bei der Beantwortung eines entsprechendes Vorstosses der FDP geantwortet, die verlangte Prüfung, wie Überschüsse des Kantons Aargau an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückgeführt werden könnten, sei bereits im Gang.
"...würde der Regierungsrat alles daran setzen, Ihnen die weiteren Schritte so rasch als möglich zu unterbreiten"
Im Grossen Rat versprach Dieth am 5. November, bei einer Überweisung des Vorstosses "würde der Regierungsrat alles daran setzen, Ihnen die weiteren Schritte so rasch als möglich zu unterbreiten". Und schon liegt die Vorlage auf dem Tisch. Dieses Tempo ist weltrekordverdächtig.
In seiner Mitteilung hält der Regierungsrat fest, er wolle die rechtliche Grundlage schaffen, um Ertragsüberschüsse des Kantons an die steuerpflichtige Bevölkerung und Unternehmen zurückzugeben. Die Vorlage des Regierungsrats sieht einmalige Steuerrabatte vor, wenn der Kanton ein positives Rechnungsergebnis erzielt und die Finanzlage ausreichend gut ist. Dies ist ein weiterer Schritt hin zu einer innovativen, nachhaltigen und generationengerechten Ausgestaltung der kantonalen Finanzpolitik.
"Steuerrabatt: Flexibles Instrument zur generellen Steuerentlastung"
Der Kanton Aargau hat in den letzten sieben Jahren erfreulicherweise mehrmals Überschüsse erwirtschaftet. Diese ermöglichten es, die Nettoschulden vollständig abzutragen und gleichzeitig die Ausgleichsreserve auf rund eine Milliarde Franken zu äufnen. Dank dieser guten Finanzlage sei es nun an der Zeit, die Bevölkerung bei erneuten Überschüssen teilhaben zu lassen, betont Regierungsrat Markus Dieth. "Wir haben in den letzten Jahren unsere Nettoschuld vollständig abgebaut und gleichzeitig eine stabile Reserve aufgebaut, mit der die geplanten Defizite der nächsten fünf Jahre gedeckt werden können."
Damit habe man Handlungsspielraum für künftige Herausforderungen und könne "gleichzeitig zukunftsweisende Projekte umsetzen, ohne die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zusätzlich zu belasten. Eine weitere Erhöhung dieser stabilen Reserve ist nicht angezeigt. Sollten wir in Zukunft Überschüsse erzielen, haben wir mit der Einführung des Steuerrabatts die Möglichkeit, die Steuerzahlenden an den positiven Ergebnissen des Kantons zu beteiligen, ohne die langfristig vorausschauende Finanzplanung zu gefährden", so Finanzdirektor Dieth weiter.
Kanton: finanzielle Stabilität bleibt gewahrt
Beim vorgesehenen Steuerrabatt handele es sich um eine jährlich einmalige Rückvergütung, heisst es weiter. Diese werde gewährt, wenn die Finanzierungsrechnung des Kantons einen Überschuss ausweist und die Finanzlage stabil ist. "Im Unterschied zu einer Steuerfusssenkung werden dem Finanzhaushalt mit dem Steuerrabatt keine künftigen Einnahmen entzogen. Vielmehr werden Einnahmen zurückgegeben, die in der Vergangenheit höher als nötig ausgefallen sind. Mit dem Instrument des Steuerrabatts können wir flexibel handeln und die finanzielle Stabilität des Kantons wahren", sagt Dieth dazu. Oder anders gesagt: "Wir geben etwas zurück, was wir schon haben und müssen nicht spekulieren", so Dieth.
Weitere, gezielte Entlastungen mit geplanten Steuergesetzrevisionen
Der Steuerrabatt gewährt eine generelle Steuerreduktion für alle Steuerzahlenden und Unternehmen. Gleichzeitig strebt der Regierungsrat im Rahmen der Steuerstrategie 2020-2030 an, gezielte Steuerentlastungen einzuführen. Mit den geplanten Steuergesetzrevisionen 2025 und 2027 sollen nach der Steuergesetzrevision 2022 zwei weitere Massnahmenpakete umgesetzt werden, um den Wirtschafts- und Wohnstandort Aargau weiterhin nachhaltig und langfristig zu stärken.
Regierung will hohe Hürden für den Steuerrabatt
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung eines Steuerrabatts werden laut Regierungsrat klar definiert. So dürfe keine Nettoverschuldung bestehen, und die Ausgleichsreserve müsse über einen "angemessenen Bestand" verfügen. Bei bürgerlichen Parteien dürfte die folgende Bedingung für viel Stirnrunzeln (und Widerspruch) sorgen. Die Regierung betrachtet nämlich einen Bestand von 800 bis 1000 Millionen Franken als angemessen. Damit könnten bei einer Verschlechterung der Finanzlage auch hohe Fehlbeträge über eine ganze Planperiode durch den Bestand der Ausgleichsreserve gedeckt werden. Zum Vergleich: Die Ausgleichsreserve enthält derzeit knapp 1000 Millionen Franken.
Steuerrabatt in Prozentpunkten des Steuerfusses
Der Steuerrabatt soll in Prozentpunkten des Steuerfusses gewährt und auf die Steuerrechnung des übernächsten Jahres angewendet werden. Dies stellt sicher, dass die Rückerstattung sowohl effizient als auch rechtssicher abläuft.
Inkraftsetzung des neuen Steuerrabatts ist für 1. Januar 2026 geplant
Die Anhörung zur Gesetzesänderung läuft bis am 17. Februar 2025. Die Inkraftsetzung des neuen Steuerrabatts ist für den 1. Januar 2026 geplant, womit der Steuerrabatt im Fall eines Ertragsüberschusses erstmals bei der Beratung der Jahresrechnung 2025 berücksichtigt werden könnte.
Anhörungsunterlagen: Steuerrabatt bei Überschüssen und guter Finanzlage; Steuergesetz (StG); Änderung