Was, wenn einem das Kontrollschild gestohlen wird?

Silvan Hilfiker, FDP, Jonen (Sprecher), Stefan Huwyler, FDP, Muri, und Titus Meier, FDP, Brugg haben dem Regierungsrat in einem Postulat zahlreiche Fragen gestellt zum Thema "Verlust oder Diebstahl von Kontrollschildern". Sie baten ihn, in einem Bericht verschiedene Möglichkeiten darzulegen, wie bei einem Verlust oder Diebstahl von Kontrollschildern erreicht werden kann, dass die bisherigen Kontrollschilder weiter genutzt werden können.

Dabei sollen – nebst allen anderen, sich im Zusammenhang ergebenden Fragestellungen – zum Beispiel folgende Umstände untersucht werden:

• Welche Kriterien können angewendet werden, damit bei Verlust ein adäquates, vergleichbares Kontrollschild zugeteilt wird?

• Welche gesetzlichen Grundlagen (auf Ebene Kanton und Bund) müssten geändert werden, damit im Kanton Aargau ein verlorenes Kontrollschild weiter genutzt werden kann?

• Wie können die Chancen der Digitalisierung genutzt werden, dass auch bei Verlust oder Diebstahl die Kontrollschilder weiter genutzt werden können?

Regierung lehnt Vorstoss ab

Jetzt liegt die Antwort der Regoierung vor. Sie lehnt das Postulat ab, will also keinen Bericht zum Thema verfassen, und begründet dies so:

Das Postulat verweise auf die (20.244) Interpellation Silvan Hilfiker, FDP, Oberlunkhofen (Sprecher), Stefan Huwyler, FDP, Muri, und DTitus Meier, FDP, Brugg, vom 15. September 2020 betreffend Verlust von Kontrollschildern, in welchem bereits ausgeführt worden sei, dass bei einem Verlust von Kontrollschildern diese nicht mehr durch die bisherige Halterin respektive den bisherigen Halter genutzt werden können.

In der Beantwortung des Regierungsrats vom 2. Dezember 2020 wurde unter anderem dargelegt, welche gesetzlichen Grundlagen diesem Umstand zugrunde liegen. An diesen habe sich seither nichts geändert, so die Regierung: Das Verfahren beim Verlust von Kontrollschildern basiert nach wie vor auf dem Merkblatt 1 der Kommission Verkehrszulassung (KV) der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) vom 30. November 2009 (nachfolgend asa-Merkblatt). Dieses wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei erarbeitet.

Die Rechtsgrundlagen finden sich laut Regierungsantwort in Art. 87 Abs. 2 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV) und der Verordnung über das automatisierte Polizeifahndungssystem (RIPOL-Verordnung).

Verordnungsanpassung läge in der Kompetenz des Bundesrats

Das Verfahren beim Verlust von Kontrollschildern ist aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlagen sowie gestützt auf das asa-Merkblatt in allen Kantonen einheitlich. Eine unmittelbare weitere Nutzung eines als gestohlen oder verloren gemeldeten Kontrollschildes könnte erreicht werden, indem die VZV, die RIPOL-Verordnung und das asa-Merkblatt angepasst würden. Die Verordnungsanpassung liege in der Kompetenz des Bundesrats.

Die allfällige nachfolgende Anpassung des asa-Merkblatts müsste durch die KV sowie den Vorstand und die Versammlung der asa vorgenommen werden. Dementsprechend ergäben sich für den Kanton Aargau keine Handlungsmöglichkeiten bezüglich des Verfahrens im Umgang mit dem Verlust oder dem Diebstahl von Kontrollschildern.

Ein schweizweit einheitliches Vorgehen sei erwünscht, im Zusammenhang mit dem RIPOL-Ausschreibungsverfahren und in der Folge davon mit den internationalen Fahndungsregistern sei dies sogar notwendig, schreibt die Regierung.

"Nicht mit vernünftigem, angemessenen Aufwand umsetzbar"

Weiter zeigten die Ausführungen des Regierungsrats in Antwort zur Frage 3 der (20.244) Interpellation Silvan Hilfiker, FDP, Oberlunkhofen (Sprecher), Stefan Huwyler, FDP, Muri, und Dr. Titus Meier, FDP, Brugg, vom 15. September 2020 betreffend Verlust von Kontrollschildern transparent auf, aus welchen vielfältigen Gründen eine Umsetzung des Anliegens, bei Verlust oder Diebstahl von Kontrollschildern einen adäquaten Ersatz garantieren zu können, mit vernünftigem, angemessenem Aufwand nicht umgesetzt werden kann.

Dereinst keine physischen Kontrollschilder mehr?

Auch diese Ausführungen gälten nach wie vor unverändert. Bezüglich Digitalisierungsentwicklungen kann auf folgendes hingewiesen werden: Denkbar ist, dass dereinst digitale Fahrzeugausweise und entsprechende Lesegeräte in den Fahrzeugen und Bildschirmen anstelle der Kontrollschilder eingesetzt werden. Dann würden keine physischen Kontrollschilder mehr bestehen. Daraus würden sich neue Möglichkeiten ergeben, die dannzumal zu prüfen wären.

Zusammenfassend hält der Regierungsrat fest, "dass er ein Abweichen des Umgangs mit verlorenen oder gestohlenen Kontrollschildern von der gesamtschweizerischen Praxis, soweit dies rechtlich überhaupt zulässig wäre, als nicht zielführend erachtet. In diesem Sinn beurteilt er die Erstellung des von den Postulaten geforderten Berichts als nicht sinnvoll und beantragt daher die Ablehnung des Postulats.