Was ist das Einwohner-"Optimum" für die Strukturen einer Gemeinde? - Bericht im Auftrag des Grossen Rates
Die Kommission AVW hat das Geschäft „Ergebnis der Prüfung des Postulats betreffend Strukturreformen Aargauer Gemeinden; weiteres Vorgehen; Abschreibung“ in ihrer Sitzung vom 21. November 2025 beraten. Dies legt jetzt Kommissionspräsident Hanspeter Hilfiker dar.
Das Geschäft geht zurück auf ein Postulat besonders engagierter Grossratsmitglieder, die gleichzeitig Vorstandsmitglieder der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau sind, so Hilfiker vor dem Rat. Das Postulat wurde am 20. Juni 2023 vom Grossen Rat überwiesen und wollte eine Beurteilung der Aargauer Gemeindestrukturen sowie mögliche weitere Entwicklungsschritte anstossen.
ZHAW erstellte Bericht
Der Regierungsrat hat in der Folge bei der ZHAW (Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften) einen Bericht in Auftrag gegeben, der spezifische Fragen zu diesen Gemeindestrukturen zu klären hatte. Dieser Bericht und die dazugehörige Botschaft lagen der Kommission AVW im November zur Diskussion vor.
Der Bericht und die Botschaft wurden in der Kommission gut aufgenommen. Es wurde kein Antrag auf Nicht-Eintreten oder Rückweisung gestellt.
In der Detailberatung wurden verschieden Aspekte des Berichts und der Botschaft besprochen.
Die erwähnten 3000 bis 3500 Einwohnerinnen und Einwohner als Grenze, um mindestens 50% eines „Optimums“ betreffend Gemeindestrukturen zu erreichen wurden ebenso diskutiert, wie der Fokus auf Gemeindefusionen. Der Regierungsrat und die Auskunftspersonen haben bestätigt, mit dem skizzierten weiteren Vorgehen analytisch und ergebnisoffen vorgehen zu wollen.
In den Schlussabstimmungen wurde allen drei Anträgen:
- Der Kenntnisnahme des Berichts der ZHAW
- Dem skizzierten weiteren Vorgehen
- Sowie der Abschreibung des betreffenden Vorstosses
einstimmig zugestimmt.
In der Debatte bedankt sich Patrick Gosteli als Präsident der Gemeindeammännervereinigung (GAV) für den Bericht. Die GAV unterstütze die Absicht der Regierung, ein Zielbild einer zukünftigen Gemeindestruktur im Kanton Aargau zu erarbeiten.
Der rat nimmt vom berich Kenntnis und schreibt den Vorstoss ab, der den Bericht ausgelöst hat.