Verträge Schweiz – EU: Regierungsrat beurteilt Ergebnis insgesamt positiv

Der Regierungsrat äussert sich im Rahmen der ersten Konsultationsrunde zum Entwurf für eine gemeinsame Stellungnahme der Kantone der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Der Regierungsrat beurteilt das Ergebnis insgesamt positiv. Er hat aber einige Hinweise und Anliegen im Rahmen der Konsultation eingebracht. Dies teilt er mit.
Für den Kanton Aargau als Grenzkanton mit einer stark exportorientierten Wirtschaft ist ein möglichst hindernisfreier Zugang zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) von grosser Bedeutung. Der bilaterale Weg hat sich aus Sicht des Regierungsrats in der Vergangenheit dabei als geeigneter Mechanismus erwiesen, um diesen Zugang sicherzustellen. Die Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zur EU im Rahmen des vorliegenden Gesamtpakets stellen somit für den Regierungsrat die Fortführung einer bewährten Praxis dar, die sichere und nachhaltige Rahmenbedingungen für die Aargauer und die Schweizer Wirtschaft gewährleiste.
Das Paket schaffe Rechtssicherheit und Planungssicherheit in den Austauschbeziehungen mit der EU, heisst es weiter. In diesem Sinne unterstützt der Regierungsrat die Bemühungen des Bundes um eine Stabilisierung und Weiterentwicklung dieser Beziehungen und ist mit dem vorliegenden Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Kantone grundsätzlich einverstanden.
Einige Fragen und Anregungen eingebracht
Der Regierungsrat hat jedoch einige Fragen und Anregungen eingebracht, die in der Finalisierung der gemeinsamen Stellungnahme der Kantone zu berücksichtigen sind, beispielsweise:
- Der Regierungsrat erwartet, dass der Einbezug der Kantone in allen weiteren Etappen, also bei der innerstaatlichen Umsetzung der Verträge oder bei der Mitsprache zu Weiterentwicklungen von betroffenem EU-Recht sichergestellt wird.
- In den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit hat der Regierungsrat weitere Anliegen eingebracht, die bei der Übertragung der Verträge in Schweizerisches Recht berücksichtigt werden sollen.
- In wirtschaftlich guten Jahren dürfte die Zuwanderung aus dem EU-Raum mit den ausgehandelten Verträgen moderat ansteigen. Die stärkere Belastung der kantonalen Migrationsämter, Sozialdienste und Arbeitsvermittlungsämter soll in der gemeinsamen Stellungnahme der Kantone faktenbasiert verdeutlicht werden.
Die Kantone können in einer zweiten Konsultationsrunde bis Mitte Oktober weitere Anliegen einbringen.
Der Regierungsrat entscheidet dannzumal, ob er sich im Vernehmlassungsverfahren gegenüber dem Bund direkt mit einer eigenen Stellungnahme einbringen will. Eine solche müsste er dann termingerecht bis zum 31. Oktober 2025 einreichen.
Regierungsrat auch für das fakultative Referendum
In Bezug auf die Frage des obligatorischen oder fakultativen Referendums unterstützt der Regierungsrat die Einschätzung des Bundesrats betreffend Anwendung des fakultativen Referendums (also ohne Ständemehr).