Vernehmlassung - Kritik auch von Die Mitte Aargau - sie fordert einen schlanken und praxistauglichen Richtplan

Die Mitte Aargau hat im Rahmen der Anhörung zur Gesamtüberprüfung und Aktualisierung des kantonalen Richtplans Paket 2 (GÜP 2) ihre Stellungnahme eingereicht. Sie unterstützt eine zeitgemässe Aktualisierung des Richtplans, fordert jedoch in zentralen Punkten Korrekturen und eine klare Entschlackung, wie sie mitteilt.

Grossrat Philipp Laube von der Mitte Aargau betont, dass der kantonale Richtplan ein strategisches Führungs- und Koordinationsinstrument bleiben müsse. In der vorliegenden Fassung gehe GÜP 2 in mehreren Kapiteln zu weit, sei zu detailliert und enthalte teilweise operative Vorgaben, die nicht auf Stufe Richtplan geregelt werden sollten. Dies gefährde die Gemeindeautonomie, überfordere insbesondere Milizgemeinden und erschwere den Vollzug.

Siedlungsentwicklung mit Augenmass

Die Mitte Aargau steht hinter einer qualitätsvollen inneren Siedlungsentwicklung und einer haushälterischen Bodennutzung. Verdichtung ist notwendig, muss aber mit Augenmass erfolgen. Die Mitte Aargau fordert eine Reduktion der zahlreichen Planungsanweisungen im Kapitel S sowie die Formulierung von Klima- und Gestaltungszielen als unverbindliche Orientierung statt als starre Vorgaben. Den Siedlungstrenngürtel erachtet die Mitte Aargau als überholt und beantragt dessen Streichung aus dem Richtplan.

Schutz ja – aber ausgewogen

Im Bereich Landschaft, Natur und Landwirtschaft spricht sich die Mitte Aargau für den Schutz wertvoller Räume aus, verlangt jedoch eine gleichwertige Interessenabwägung. Landwirtschaftliche Nutzung und betriebliche Entwicklung dürfen nicht unverhältnismässig eingeschränkt werden. Zentrale Voraussetzung sind klare, gebietsspezifische Schutz- und Entwicklungsziele sowie eine stärkere Planungssicherheit für Gemeinden und Gesuchsteller.

Bundesrechtskonforme Lösungen beim Grundwasser

Die Sicherung der Trinkwasserversorgung ist für die Mitte Aargau unbestritten. Gleichzeitig fordert sie, dass die Vorgaben im Bereich Grundwasser bundesrechtskonform, verhältnismässig und vollzugstauglich ausgestaltet werden. Eine pauschale Kompensationspflicht für Einbauten unter dem Grundwasserspiegel lehnt die Partei als unverhältnismässig und rechtlich nicht abgestützt ab.

Keine Rückweisung – gezielte Überarbeitung

Eine Rückweisung von GÜP 2 als Ganzes hält die Mitte Aargau nicht für zielführend. Stattdessen beantragt sie eine gezielte Überarbeitung und Entschlackung einzelner Richtplankapitel. Ziel muss ein Richtplan sein, der strategisch klar, rechtlich sauber und für Gemeinden praxistauglich ist – und der Schutz, Nutzung und Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit ausgewogen verbindet.