Verbraucherschutz Aargau: gutes Kontrollergebnis bei Weichkäse, Süssmost und Obstwein – aber deutlich mehr Milchliefersperren

Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) untersuchte im Jahr 2025 unter anderem Weichkäse. Im Fokus standen die mikrobiologische Qualität sowie die Deklaration der verwendeten Milch. Alle untersuchten Käse erfüllten die Anforderungen. Ein weiterer Schwerpunkt galt der Untersuchung von Süssmost und Obstwein auf Schimmelpilzgifte. Die geprüften Produkte erwiesen sich als einwandfrei. Die Zahl der Milchliefersperren stieg auf 13 und lag damit mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2024. Dies teilt das AVS mit.

Das AVS hat vorwiegend im Kanton Aargau produzierte Weichkäse untersucht. Die Proben stammten aus Käsereien mit Direktverkauf sowie aus Käse-, Spezialitäten- und Delikatessläden. Alle 39 Proben erfüllten die mikrobiologischen Anforderungen der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung und wiesen korrekte Angaben zu den verwendeten Milcharten auf.

Süssmost und Obstwein einwandfrei

Süssmost bezeichnet Fruchtsäfte aus Apfel- und Birnensaft sowie deren Mischungen. Wird Süssmost alkoholisch vergoren, entsteht Obstwein. Schimmelpilzgifte wie Patulin können in den Saft gelangen, wenn schimmelbefallenes Obst verarbeitet wird. Bei der unsachgerechten Pasteurisation von Fruchtsäften kann 5-hydroxy-methylfurfural (HMF) entstehen. Insgesamt untersuchte das AVS 68 Proben. Alle Werte lagen unter dem gesetzlichen Höchstgehalt (Patulin) respektive Richtwert (HMF).

Deutlich mehr Milchliefersperren

Die Inspektorinnen und Inspektoren beanstandeten 42 der 108 kontrollierten Milchproduzenten in Bezug auf die Milchhygiene. Die Beanstandungen betrafen vor allem die fehlende Dokumentation (Melkmaschinenservice oder Euterkontrollen). Die Anzahl der Milchliefersperren lag mit 13 mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr (6).

Kosmetische Behandlungen ohne entsprechende Ausbildung

Seit 1. Juni 2024 ist für Personen, die kosmetische Behandlungen unter Verwendung von Geräten anbieten, die nichtionisierende Strahlung oder Schall erzeugen, ein Sachkundenachweis erforderlich. Zu diesen Behandlungen gehören beispielsweise die dauerhafte Haarentfernung mittels Laser oder gepulstem Licht oder die Entfernung von Tätowierungen. Bei nicht sachgerechter Durchführung besteht ein erhebliches Risiko für Schädigungen von Haut, Augen und anderem Gewebe. Das AVS kontrollierte im Berichtsjahr 18 Betriebe. In der Hälfte der Betriebe fehlte der Sachkundenachweis. Drei Betriebe boten kosmetische Behandlungen an, die Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind.

Gute Badewasserqualität – Mängel bei Selbstkontrolle

In 23 Hallen- und 32 Freibädern überprüfte das AVS die Einhaltung der Anforderungen an das betriebliche Selbstkontrollkonzept, die Wasseraufbereitung und die Badewasserqualität. In nahezu allen inspizierten Betrieben haben die Inspektorinnen und Inspektoren Mängel festgestellt. Diese betrafen vorwiegend die Vollständigkeit und Aktualität der Dokumente und Beprobungskonzepte. In 51 von 55 Bädern war die mikrobiologische Qualität des Badewassers bei allen Messzeitpunkten im Beurteilungszeitraum einwandfrei.

Mehr Tierschutzmeldungen, weniger Vorfälle mit Hunden

Beim Veterinärdienst sind im Berichtsjahr 594 Tierschutzmeldungen im Bereich Heim- und Wildtiere eingegangen. Dies sind 50 mehr als im Vorjahr. 158 Heim- und Wildtiere hat der Veterinärdienst beschlagnahmt. Die Anzahl der Vorfälle, bei denen Hunde Menschen oder Tiere verletzt haben oder als übermässig aggressiv aufgefallen sind, ist insgesamt zurückgegangen (834 Vorfälle im Jahr 2024, 795 Vorfälle im Berichtsjahr). Die Anzahl Vorfälle, bei denen ein Hund einen Menschen verletzt hat, ist jedoch leicht angestiegen (406 Vorfälle im Jahr 2024, 412 Vorfälle im Berichtsjahr).

Verbotene Camping-Chemikalien

Im Rahmen der Kampagne "Camping & Nautik" kontrollierte das AVS WC- und Sanitärchemikalien für Wohnwagen und Wohnmobile. Weil viele Fachgeschäfte Produkte direkt aus der EU beziehen, gelten sie rechtlich als Hersteller und müssen die damit verbundenen Pflichten wahrnehmen (unter anderem die Zulassung bei Biozidprodukten). Ein Fokus der Kampagne lag auf bronopolhaltigen Produkten für Camping-Toiletten. Da für diese Produkte keine Biozid-Zulassung vorliegt, sind Import und Verkauf dieser Produkte verboten. In allen 23 kontrollierten Betrieben hat das AVS bronopolhaltige WC-Chemikalien festgestellt.

Mehr zum Thema

Der Jahresbericht 2025 des Amts für Verbraucherschutz ist unter www.ag.ch/avs25 zu finden.