Bund rechnet 2024 mit 25000 Asylgesuchen im Status S

Mit einem im März 2024 eingereichten Postulat will Nationalrätin Martina Bircher (SVP) den Bundesrat beauftragen zu prüfen, "wie der Schutzstatus S entkoppelt werden kann. Für neu eingereiste Personen wird das ordentliche Asylverfahren angewendet, der Schutzstatus S kann nicht mehr (neu) vergeben werden". 

Bircher begründet dies so: Der S Status wurde bei Kriegsausbruch der Ukraine im März 2022 ausgerufen, damals haben zehntausende Personen innert wenigen Wochen Schutz in der Schweiz beantragt. Die Begründung des Bundesrats war, dass diese Situation die Kapazitäten des ordentlichen Asylsystems überlasten würde und darum der S Status aktiviert werden müsse.

Bircher: mittlerweile gibt es auch Missbrauchspotenzial von Romas

Zwei Jahre später zeige sich, dass sich die Situation grundlegend verändert hat, heute stellen im Verhältnis zu damals nur noch wenige Personen einen Antrag. Mittlerweile gebe es auch Missprauchspotential von Romas. Ebenfalls sei anzunehmen, dass es sich bei den jetztigen Antragstellern nicht um Personen handle, die direkt aus dem Kriegsgebiet kommen, sondern eher um Reisende innerhalb der europäischen Länder.

Je länger der S Status aktiv ist, seien die Ungleichbehandlungen der einzelnen „Asylkategorien“ wie beispielsweise freie Reisetätigkeit nicht mehr begründbar. Auch Kantone wie Luzern fordern deshalb den S Status zu deaktivieren, so Bircher. Mit einer Entkoppelung könne daher in einem mehrstufigen Verfahren der S Status deaktiviert werden. 

Bundesrat: Schutzstatus S verhinderte Überlastung des Asylsystems

Aufgrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine habe der Bundesrat per 12. März 2022 den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine erstmals aktiviert, um den Geflüchteten rasch und unbürokratisch den notwendigen Schutz zu gewähren, antwortet die Landesregierung jetzt. Heute sei klar, dass alleine dadurch eine Überlastung des Asylsystems verhindert werden konnte.

Seither seien die Gesuche von Schutzsuchenden aus der Ukraine zwar zurückgegangen. Für das Jahr 2024 wird mit rund 25'000 (+/- 5000) Gesuchen im Schutzverfahren gerechnet – zusätzlich zu den erwarteten rund 30'000 (+/- 3000) Asylgesuchen. Dieser Schätzung liegt die Annahme eines stabilen Kriegsverlaufs zugrunde. Die Kriegsentwicklung bleibe jedoch volatil.

Die anhaltenden russischen Angriffe könnten schnell zu einer Verschlechterung der allgemeinen Sicherheits- oder Versorgungslage und zu einem signifikanten Anstieg der Schutzgesuche führen, schreibt der Bundesrat weiter. Die Behandlung der Gesuche im regulären Asylverfahren würde weitere Ressourcen binden, die angespannte Unterbringungssituation in den Bundesasylzentren (BAZ) und das Asylsystem insgesamt zusätzlich stark belasten.

Aufhebung Sutzstatus S nicht vor dem 4. März 2025 , sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert

Am 1. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, den Schutzstatus S nicht vor dem 4. März 2025 aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Mit den EU-Mitgliedstaaten bestehe Konsens über die Notwendigkeit einer gemeinsamen europäischen Koordination und Lösung nach März 2025. Es seit im Interesse der Schweiz, dass eine Abstimmung mit der EU – wie bisher – sichergestellt wird.

Eine zeitlich unkoordinierte Aufhebung des Schutzstatus S würde zu sekundären Migrationsbewegungen von geflüchteten Personen aus der Ukraine innerhalb Europas führen, erwartet der Bundesrat. Die Verminderung von Sekundärmigration und Vermeidung von zusätzlichen Belastungen der Aufnahmesysteme seien gemeinsame Ziele der Schweiz und der EU. Der Bundesrat schliesst mit folgender Einschätzung: "Ein Alleingang der Schweiz, bei welchem anstelle des Schutzverfahrens das ordentliche Asylverfahren durchgeführt wird, würde diesem Ziel zuwiderlaufen.