Kommission: 6,5 Millionen Franken für Informationssicherheit

Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) kürzt den Verpflichtungskredit von 7,168 Millionen Franken für das Vorhaben "Informationssicherheit; Umsetzung Massnahmen Informatik Aargau" um 569'000 Franken sowie den jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 3,924 Millionen Franken um 327'000 Franken. Dies teilt sie in einem Communiqué mit. Unter Berücksichtigung dieser Kürzung stimmt die Kommission dem Verpflichtungskredit einstimmig zu.

Der rasante Wandel hin zu einer Informationsgesellschaft und die Digitalisierung berge ungeahnte Chancen, jedoch auch sehr erhebliche Risiken, schreibt die Kommission AVW weiter. Die Angriffe auf Verwaltungssysteme haben stark zugenommen. Um dieser Situation wirksam entgegentreten zu können, ist eine angemessene und effektive Informationssicherheit unerlässlich. Es handelt sich dabei um technische und organisatorische Massnahmen, welche auf allen Verwaltungsstufen umgesetzt werden müssen.

Verschiedene vertrauliche Massnahmen erforderlich

Der vom Regierungsrat beantragte Kredit werde für die Umsetzung verschiedener vertraulichen Projekte benötigt, heisst es weiter. Die einmaligen Aufwände beinhalten vorwiegend Projektleistungen. Für einen angemessenen Schutz müssen durch den Kanton Aargau die Minimalstandards des Bundes eingehalten werden. Ansonsten ist der Datenaustausch nicht sichergestellt.

Um diesem Mindeststandard nachkommen zu können, seien substanzielle Investitionen in technische und organisatorische Massnahmen zu tätigen. Der Betrag erscheint den Kommissionsmitgliedern als sehr hoch. Der Regierungsrat konnte aber eingehend darlegen, dass die Investition absolut erforderlich und notwendig sei.

Die Kommission AVW moniert grossmehrheitlich die sehr hohen Beiträge für Unvorhergesehenes im einmaligen Verpflichtungskredit und bei den Reserven der jährlich wiederkehrenden Kosten. Der Regierungsrat beantragt je 20 Prozent der jeweiligen Kosten.

Ein ursprünglich gestellter Antrag auf gänzliche Streichung dieser Beträge wurde zugunsten einer Kürzung auf 10 Prozent zurückgezogen. Dem Antrag für eine Kürzung auf lediglich 10 Prozent wurde abschliessend zugestimmt. Dieser Betrag soll im einmaligen Verpflichtungskredit konkret als "Vergabereserve" deklariert werden und ist dafür bestimmt, allfällige Mehrkosten bei der Submissionsvergabe abzudecken.

Die Kommission stimmte einer Kürzung dieser Beiträge zu. Die Vergabereserve beträgt somit 569'000 Franken anstatt 1,138 Millionen Franken. Die Reserven bei den jährlich wiederkehrenden Kosten werden von 654'000 Franken auf 327'000 Franken gekürzt.

Unter Berücksichtigung der erwähnten Kürzungen stimmte die Kommission dem Verpflichtungskredit in der Höhe von 6,599 Millionen Franken sowie dem jährlich wiederkehrenden Aufwand von 3,597 Millionen Franken einstimmig zu. Der Grosse Rat wird voraussichtlich am 2. Juli 2024 über den Kredit befinden.