Matthias Jauslin: Unterschätzt der Bundesrat den Handlungsbedarf beim Schutz der Meere?

Im März 2024 hat Nationalrat Matthias Jauslin (FDP/AG) einen Vorstoss eingereicht. Darin beruft er sich darauf, dass sich die Uno am 4. März 2023 auf einen globalen Vertrag zum Schutz der Meere (UN High Seas Treaty) geeinigt hat. Die Schweiz habe die Einigung der UNO mitgetragen, das Hochseeschutzabkommen aber noch nicht unterzeichnet, schreibt Jauslin.

Der Vertrag tritt in Kraft, wenn ihn 60 Staaten ratifiziert haben. Die Zerstörung der Meere schreitee zügig voran, doch die Schweiz habe bis heute keinen detaillierten Zeitplan für die Ratifizierung vorgelegt, hält Jauslin fest. Auf seine Frage in der Fragestunde sei der Bundesrat unverbindlich geblieben und wolle noch weitere Abklärungen treffen. Angesichts der anstehenden Aufgaben im Meeresschutz, schreibt Jauslin, "erscheint mir eine derart schwammige Haltung fahrlässig". Dem Bundesrat stellte er daher mehrere Fragen.

Die bundesrätlichen Antworten liegen jetzt vor. Der Inhalt des Abkommens sei komplex, antwortet der Bundesrat dazu. So müssen die Vertragsparteien beispielsweise sicherstellen, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Forschungs- oder kommerziellen Projekten auf Hoher See durchführt werden. Ein weiteres Element des Übereinkommens ist die Verpflichtung der Nutzer genetischer Ressourcen aus der Tiefsee, die sich daraus ergebenden Vorteile zu teilen.

Der Bundesrat kläre gegenwärtig die Tragweite der Unterzeichnung und Ratifikation des Übereinkommens über den Schutz der Hohen See. Die Prüfung der gesetzlichen Grundlagen und der notwendigen Umsetzungsmassnahmen werde voraussichtlich in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres abgeschlossen sein. Der Bundesrat werde nach Abschluss dieser Abklärungen entscheiden, ob er das Übereinkommen über den Schutz der Hohen See unterzeichnen und den Eidgenössischen Räten die Ratifizierung beantragen möchte. Allenfalls werde er dem Parlament eine Botschaft unterbreiten und vorweg eine Vernehmlassung durchführen.

Zur Frage, was die Schweiz als Binnenland für den Meeresschutz macht, verweist der Bundesrat auf die 2023 verabschiedete «Maritime Strategie» und auf die darin definierten Handlungsfelder und internationalen Prozesse für den Meeresschutz. Zudem hat die Schweiz als erstes WTO Mitglied am 20. Januar 2023 das Übereinkommen ratifiziert, welches Subventionen für illegale, ungemeldete und unregulierte Hochseefischerei (IUU-Fischerei), für Fischerei in bereits überfischten Beständen und für Fischerei in nicht regulierten Hochseegebieten verbietet.