Umfahrung Möriken-Wildegg: so soll es weitergehen

Umfahrung Möriken-Wildegg: so soll es weitergehen
Die Karte des BVU zeigt die drei Varianten. Karte/Grafik: BVU/ZVG

Das Departement für Bau, Verkehr und Umwelt hat gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden Möriken-Wildegg, Auenstein, Holderbank, Niederlenz, Rupperswil und Veltheim die zweite Phase der Zweckmässigkeitsbeurteilung für eine mögliche Umfahrung Möriken-Wildegg abgeschlossen. Die vier gewählten Variantenfamilien aus der Phase 1 wurden dabei auf ihre technische, umweltrechtliche und verkehrliche Machbarkeit der möglichen Linienführungen untersucht. Dies teilt das Departement für Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) mit.

In der Planungsphase 2 wurden zuerst die vier gewählten Variantenfamilien auf ihre Machbarkeit geprüft. Im Zentrum standen dabei laut Mitteilung die technische Machbarkeit, die verkehrlichen Wirkungen sowie die Einhaltung der umweltrechtlichen und raumplanerischen Vorgaben. Die einzelnen Varianten wurden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das bestehende Verkehrsnetz, auf die Siedlungsentwicklung, die Umwelt und auf die Landschaft sowie auf ihre grundsätzliche Realisierbarkeit überprüft.

Auf dieser Grundlage hat die Projektsteuerung entschieden, dass zwei Umfahrungsvarianten mit entsprechenden Untervarianten in die weitere Untersuchung mitgenommen und eine Variante auf dem bestehenden Strassennetz vertieft werden soll.

Weiterzuverfolgende Varianten für Phase 3

Diese Varianten bilden den Variantenfächer für die kommende Planungsphase 3:

  • Nordumfahrung gemäss Zwischenergebnis des kantonalen Richtplans (V2): Die Hauptverkehrsachse wird gemäss Zwischenergebnis des kantonalen Richtplans nördlich des Ortskerns geführt.
  • Umfahrung entlang des Bahntrassees bis nach Holderbank (V3): Die Linienführung verläuft entlang des bestehenden Bahntrassees und bindet die betroffenen Siedlungs- und Industriegebiete mit zusätzlicher Entlastung der bestehenden Ortsdurchfahrt von Holderbank an.
  • Erweiterung des bestehenden Verkehrsmanagements (V0): Statt neuer Baumassnahmen wird das aktuelle Strassennetz durch verbesserte Verkehrslenkung, optimierte Signalsysteme und weiterführende Management-Massnahmen effizienter genutzt.

Ausgeschiedene Varianten:

  • Südumfahrung (V5): Die geplante Strecke musste aufgrund von Konflikten mit dem Grundwasserschutz verworfen werden. Zudem würde eine Realisierung ein stark nachteiliges Nutzen‑Kosten-Verhältnis aufweisen.
  • Bündelung von Bahn und Strasseninfrastruktur (V6): Eine Untertunnelung würde den Grundwasserstrom kreuzen und eine Überwerfung wäre aus Ortsbild‑ und Lärmschutz‑Gründen städtebaulich nicht vertretbar.
  • Ausbau Knoten Zentrum (V0+): Ein Ausbau der Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs im Zentrum von Wildegg zum lichtsignalgesteuerten Knoten mit zusätzlicher Spur würde einen nicht vertretbaren Eingriff in die bestehende Siedlungsstruktur bedeuten und sich stark nachteilig auf die Standortqualität auswirken.

Beginn 3. Planungsphase: Gesamtbeurteilung

In der nun folgenden dritten Planungsphase der Zweckmässigkeitsbeurteilung werden die verbleibenden Varianten sowohl untereinander als auch dem zukünftigen Zustand ohne Umfahrungsstrasse in einer Gesamtbeurteilung gegenübergestellt. Daraus resultiert eine fachliche Empfehlung für eine Bestvariante. Die Phase 3 wird bis Anfang 2027 abgeschlossen und anschliessend wird das weitere Vorgehen geklärt. Parallel dazu wird geprüft, welche begleitenden Aufwertungsmassnahmen in den Bereichen Siedlung und Verkehr möglich sind.

Die Planung zur Umfahrung erfolgt in enger Abstimmung mit der Optimierung des Veloroutennetzes im Raum Möriken-Wildegg.