Trotz Kritik: Regierungsrat hält an Wieder-Beitritt zu Greater Zurich Area fest

Trotz Kritik: Regierungsrat hält an Wieder-Beitritt zu Greater Zurich Area fest
Zuständig für das Dossier: Volkswirtschaftsdirektor Dieter Egli. Foto: Michael Küng

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat eine Botschaft mit Massnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Aargau vor: Der Beitritt zur Greater Zurich Area und die Standortförderung in Potenzialräumen stehen dabei im Zentrum. Eine Übersicht über die Standortförderung im Kanton Aargau ergänzt die Botschaft. Dies teilt der Regierungsrat mit.

Der Kanton Aargau belegt in den Ratings zur Standortqualität Spitzenplätze, schneidet bei der Wirtschaftsentwicklung jedoch schlecht ab. Um hier aufzuholen, will der Regierungsrat die unbestritten gute Standortqualität besser nutzen, so die Wertschöpfung steigern und hochwertige Arbeitsplätze schaffen. Einerseits sollen ansiedlungsinteressierte ausländische Unternehmen dank eines Beitritts zur Vermarktungsorganisation Greater Zurich Area (GZA) direkt angesprochen und auf den Standort Aargau aufmerksam gemacht werden. Andererseits soll der Kanton Gemeindegruppen mit wirtschaftlichem Potenzial bei der Standortförderung unterstützen, damit Anliegen von Unternehmen besser aufgenommen werden und die Vermittlung von verfügbaren Arealen und Flächen wirkungsvoller wird.

Stärkung der internationalen Akquise

Der Regierungsrat beantragt einen Beitritt zur GZA, um die internationale Akquise von wertschöpfungsstarken Unternehmen zu stärken. Die GZA ist eine etablierte Regionalorganisation mit professioneller Marktbearbeitung, die 11 Kantone und Städte sowie diverse namhafte Unternehmen als Mitglieder umfasst. Sie fokussiert auf innovationsstarke Branchen wie Life Sciences, Automation und Digital Tech, die auch für den Kanton Aargau eine grosse Bedeutung haben. Der Kanton Aargau ist als einer von wenigen Kantonen bisher in der Auslandsvermarktung kaum aktiv. Das soll mit dem Beitritt zur GZA geändert werden, der kosteneffizienter und risikoärmer als der Aufbau einer eigenen Auslandsvermarktung ist.

Der Aargau war bereits von 2007 bis 2010 Mitglied der GZA. Aus verschiedenen Gründen resultierten damals kaum Ansiedlungserfolge: Die Mitgliedschaft war zu kurz für eine wirksame Vermarktung, der Kanton hatte wenig Erfahrung mit Ansiedlungsprojekten und vor allem fokussierte die GZA damals auf steueroptimierende Unternehmen, für die der Kanton Aargau nicht interessant war. Heute passen die strategische Ausrichtung der GZA und des Wirtschaftsstandorts Aargau sehr gut zusammen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der Kanton Aargau mit seinen spezifischen Standortvorteilen innerhalb der GZA eine starke Stellung einnehmen kann.

Angepasste Vorlage nach Anhörung

Der Beitritt zur GZA erfordert einen Verpflichtungskredit von 8,5 Millionen Franken für sechs Jahre (2027 bis 2032). Dieser beinhaltet den Mitgliederbeitrag und zwei zusätzliche Stellen bei der kantonalen Standortförderung. Diese sind notwendig, um die von der GZA vermittelten ansiedlungsinteressierten Unternehmen in der Entscheidungs- und Umsetzungsphase einer Ansiedlung optimal zu betreuen.

Die Anhörung zum Beitritt GZA endete am 6. April 2025 mit 29 Stellungnahmen. Die geäusserten Kritikpunkte hat der Regierungsrat mit einer Verkürzung der ersten Periode der Mitgliedschaft und Anpassungen bei den Stellen aufgenommen.

Faktor Nähe für die regionale Standortförderung ausnutzen

Der Regierungsrat will gleichzeitig die Standortförderung in den Regionen stärken. Dafür stehen heute kaum Ressourcen zur Verfügung, obwohl Standortförderung immer einen lokalen Bezug hat. Mit der Standortförderung in sogenannten "Potenzialräumen" bleibt die Hauptverantwortung bei den Gemeinden: Gemeindegruppen mit wirtschaftlichem Potenzial können sich für gemeinsame professionelle Standortförderung zusammenschliessen. Der Kanton übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten sowie koordinierende Aufgaben. Hauptaktivitäten dieser Gemeindegruppen sind Unternehmenskontakte und die Vermittlung von Arealen und Flächen. Der Faktor Nähe ist bei diesen zwei Tätigkeitsfeldern wichtig. Davon haben vor allem auch die bereits ansässigen Unternehmen einen direkten Nutzen.

Finanzierung und Umsetzung

Für die finanziellen Beiträge an die Gemeindegruppen im Rahmen der Wirtschaftsförderung in Potenzialräumen wird für die Periode 2028 bis 2032 ein Verpflichtungskredit von 4,5 Millionen Franken benötigt. Darin enthalten sind auch die Vorlaufkosten sowie eine Stelle bei der Standortförderung, welche die Aktivitäten der Regionen koordiniert und unterstützt. Die Gemeinden und regionalen Standortförderorganisationen waren bei der Konzeption des neuen Modells involviert. Diese Vorarbeiten haben bereits in verschiedenen Regionen Entwicklungsprozesse angestossen.

Abnehmende Wirtschaftskraft im Kantonsvergleich

Die Wirtschaftskraft eines Kantons wird für den nationalen Finanzausgleich mit dem Ressourcenin-dex gemessen, der auf den steuerbaren Einkommen und Vermögen natürlicher Personen sowie den steuerbaren Gewinnen juristischer Personen basiert. Der Kanton Aargau sank von knapp 90 Punk-ten im Jahr 2015 auf unter 80 Punkte in den folgenden Jahren. Grund dafür ist weniger ein Rück-schritt im Kanton Aargau, sondern eine dynamischere wirtschaftliche Entwicklung der Kantone im gesamtschweizerischen Durchschnitt.

Der Kanton Aargau weist im Vergleich zum schweizerischen Durchschnitt eine geringe Dichte an wertschöpfungsintensiven Unternehmen und ein tiefes Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Vollzeitäquiva-lent (VZÄ) aus.

Tabelle: BIP pro VZÄ per 2022 ausgewählter strukturähnlicher Kantone

(Quelle: Bundesamt für Statistik, November 2024)
KantonBIP / VZÄ, in CHF
Basel-Landschaft184'748
St. Gallen183'880
Aargau173'058
Luzern159'257
Durchschnitt Kantone183'325

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