Thomas Burgherr: welche Gelder fürs Ausland kann man für Blatten abzweigen? - das sagt der Bundesrat dazu
Der Bundesrat soll prüfen, verlangt Nationalrat Thomas Burgherr (SVP/AG) in einer Motion, "bei welchen Auslandprojekten es möglich ist, rasch Gelder für eine grosszügige Hilfe für Blatten abzuzweigen".
"Entwicklungshilfe wurde in den letzten 30 Jahren verdreifacht"
Die Schweiz spendet bei Erdbeben, Überschwemmungen und andere Katastrophen oft viel Geld ins Ausland, schrieb Burgherr. Die Entwicklungshilfe wurde in den letzten 30 Jahren verdreifacht. Jetzt ist es Zeit, Not in der Schweiz mit diesem Geld zu lindern und die eigene Bevölkerung zu priorisieren. Diese Solidarität im Inland sind wir den Bewohnern von Blatten schuldig. Der Bundesrat soll prüfen, bei welchen Auslandprojekten es möglichst ist, Gelder für Blatten zeitnah abzuzweigen. Damit soll diese grosszügige und wichtige Unterstützung das aktuelle und zukünftige Budget nicht belasten.
Dazu antwortet der Bundesrat, Blatten und seine Einwohnerinnen und Einwohner stünden vor einer ungewissen Zukunft. Der Bergsturz hat Schäden in einer Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken verursacht. Auf Antrag des Bundesrates hat das Parlament noch während der Sommersession 2025 rasch und unbürokratisch einen Solidaritätsbeitrag für die Bevölkerung von Blatten in der Höhe von 5 Millionen Franken gesprochen. Dieser knüpft an den Beitrag des Kantons Wallis von 10 Millionen Franken an. Für eine präzise Schadenschätzung ist es aber noch zu früh.
Subventionssatz des Bundes an den Kanton Wallis für Schutzmassnahmen in Blatten beträgt 55 bis 65 Prozent
Basierend auf Artikel 36 Waldgesetz und das Wasserbaugesetz haben die Kantone Anspruch auf Abgeltungen an Schutzmassnahmen. Diese umfassen insbesondere technische Schutzbauten, die Verlegung von Bauten und Anlagen und Vorkehrungen zur Ereignisbewältigung. Nach Naturereignissen werden den Kantonen zudem Abgeltungen an die Kosten für die Sofortmassnahmen und die Wiederherstellung der Schutzbauten geleistet.
Der Subventionssatz des Bundes an den Kanton Wallis für Schutzmassnahmen in Blatten beträgt 55 bis 65 Prozent (inkl. Schwerfinanzierbarkeitszuschlag für den Kantons Wallis von 20 Prozent). Der finanzielle Aufwand des Kantons für die Sofortmassnahmen und Wiederinstandstellungen sowie die Verlegung von Bauten und Anlagen und allfällige Schutzbauten kann derzeit noch nicht beziffert werden, schreibt er weiter. Mit Strukturverbesserungsmitteln des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) und des Kantons Wallis können kurzfristig die Räumung und Zufahrt von Alpen/Sömmerungsbetrieben in der Region Blatten sichergestellt werden.
Bundesrat will bis Ende 2025 Gesamtschau über bisher geleistete Hilfe
Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm in Absprache mit dem Kanton Wallis bis Ende 2025 eine Gesamtschau über die bisher von Bund, Kantonen und Dritten geleisteten Hilfen, die vorgesehenen Massnahmen für die Instandstellung und den Ersatz von Schutzbauten und -anlagen, die nötigen Sofortmassnahmen sowie deren Kosten und Finanzierung zu unterbreiten. Gestützt auf diese Gesamtschau können anschliessend weitere Entscheide getroffen werden.
Die später anfallenden Kosten für den Wiederaufbau von Blatten (einschliesslich der Verlegung von Bauten und Anlagen sowie Schutzbauten) werden erst mittelfristig im Rahmen der Planung und des Variantenentscheids der Gemeinde Blatten bekannt sein.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Diese geht nun als nächstes in den Nationalrat.