Thomas Burgherr: Homeoffice in der Bundesverwaltung überdenken - das sagt der Bundesrat dazu

Thomas Burgherr: Homeoffice in der Bundesverwaltung überdenken - das sagt der Bundesrat dazu
Thomas Burgherrr. Foto: ZVG

Im Mai hat der Aargauer Nationalrat Thomas Burgherr eine Motion eingereicht, zu der jetzt die bundesrätliche Antwort vorliegt. Im Vorstoss fordert Burgherr den Bundesrat auf, die Homeoffice-Politik in der Bundesverwaltung zu überdenken und einzuschränken.

Die Schattenseiten von zu viel Homeoffice überwiegen die Vorteile, begründete Burgherr seinen Vorstoss. Diese Erkenntnis setze sich in der Privatwirtschaft durch, von internationalen Grossunternehmen bis hin zu den KMU. Es gehe dabei nicht darum, das Homeoffice zu verbieten oder ganz einzuschränken, sondern die Wichtigkeit der physischen Präsenz für die Firmenkultur, für die Führungskultur, für die Effizienz und Innovation sowie für den sozialen Austausch wieder mehr zu gewichten, so Burgherr weiter.

Burgherr: im Homeoffice arbeiten manche, auch wenn sie krank sind

Es gebe aber auch noch weitere Nachteile von Homeoffice, etwa für die psychische Gesundheit und für die Gesundheit generell. Es gebe beispielsweise den Trend, dass Leute, obwohl sie krank sind, im Homeoffice eher arbeiten als wenn sie in den Betrieb gehen müssten. Dies zeigt wie ungesund die fehlende Trennung zwischen Privat und Arbeit sein kann. 


Die Bundesverwaltung habe zudem nicht die gleichen Voraussetzungen wie ein Unternehmen bezüglich Messbarkeit und Operationalisierung von Arbeit, sowie fehlt die Korrekturfunktion des Marktes. Deshalb, und weil es auch um Steuergelder und Rechtsstaatlichkeit geht, sollte die Bundesverwaltung hierbei Zurückhaltung üben. Sie sei auch nicht zwingend darauf angewiesen, diese attraktivitätssteigernde Massnahme aufrechtzuerhalten, "weil sie so oder so schon sehr gute Löhne bezahlt und mit weiteren Vorteilen auftrumpfen kann", so Burgherr. Anstatt auf vermehrtes Homeoffice zu setzen, solle weiterhin dezentrales Arbeiten in Hubs und Coworking Spaces ermöglicht werden, welche gewisse Vorteil von Homeoffice mit klassischem Büro verbindet und Nachteile ausgleicht.

Das antwortet der Bundesrat

Technologische Entwicklungen und veränderte Erwartungen der Gesellschaft hätten in den letzten Jahren zu einem neuen Verständnis von Arbeit geführt, antwortet der Bundesrat darauf. Die Chancen, die sich aus diesem Wandel für den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende ergeben, wolle er durch den gezielten Einsatz flexibler Arbeitsformen nutzen. Er habe deshalb im Dezember 2020 das «Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung» verabschiedet.

Seit 2021 bestehen für das der Bundespersonalverordnung unterstellte Personal zudem rechtliche Grundlagen, die mehr Flexibilität bezüglich Arbeitsort und Arbeitszeitmodell erlauben. Die Möglichkeiten zur Flexibilisierung des örtlichen und zeitlichen Arbeitseinsatzes sowie der Arbeitsorganisation werden aufgrund der konkreten Aufgaben gezielt gewählt und gefördert. Die Aufgabenerfüllung steht immer im Zentrum. Ein Rechtsanspruch auf die freie Wahl des Arbeitsortes besteht nicht.

"Erfahrungen mit flexiblen Arbeitsformen in Bundesverwaltung insgesamt positiv"

Die Erfahrungen mit flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung seien insgesamt positiv. Dennoch gebe es bei Homeoffice neben Chancen auch gewisse Risiken. Diesen gelte es Rechnung zu tragen. Den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung stehen Informationen und Hilfsmittel u.a. zu den Themen Infrastrukur, IT-Sicherheit/ Datenschutz sowie Schutz der Gesundheit zur Verfügung. Ebenso sind die Pflichten des Arbeitgebers u.a. betreffend Gesundheitsschutz und Bereitstellung der technischen Infrastruktur rechtlich geregelt.

Bundesrat: regelmässige Anwesenheit am Arbeitsplatz ist notwendig

Eine breite Sensibilisierung von Vorgesetzten und Mitarbeitenden erfolgte laut Bundesratsantwort mit der Info-Kampagne «Arbeitswelt in Bewegung» in den Jahren 2022/2023. Künftig werde das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz bei flexiblen Arbeitsformen zudem im jährlichen Gespräch mit den Mitarbeitenden thematisiert. Im Übrigen sei der Bundesrat auch der Ansicht, dass eine regelmässige Anwesenheit am Arbeitsplatz für den optimalen Austausch im Team und die Entwicklung der Unternehmenskultur notwendig ist.

 Anfang 2025 haben die Geschäftsprüfungskommissionen des National- und des Ständerates (GPK) beschlossen, zu «Telearbeit in der Bundesverwaltung» eine Inspektion gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) durchzuführen. Die Abklärungen durch die PVK haben im Februar 2025 begonnen und dauern ca. ein Jahr.

 Der Bundesrat will,. so schreibt er zum Schluss, "das Ergebnis der PVK-Evaluation abwarten und gestützt auf diesen Bericht und die politische Würdigung der GPK allfällige Massnahmen prüfen".