Thomas Burgherr gibt nicht auf und will mit einem weiteren Vorstoss beim Parlament sparen
Der Aargauer SVP-Nationalrat Thomas Burgherr hat schon mehr als einen Vorstoss eingereicht, um die Kosten des Parlaments zu denken. Jetzt will er mittels einer parlamentarischen Initiative die Bundesverfassung wie folgt ergänzen:
"Artikel 151a Entschädigung (neu)
Die Ratsmitglieder erhalten für ihre parlamentarische Tätigkeit eine Entschädigung gemäss Erwerbsersatzordnung, sowie einen Beitrag zur Deckung der effektiven Kosten, die ihnen bei der parlamentarischen Tätigkeit entstehen."
Im Prinzip sei das Engagement eines Milizdienstleistenden und eines Parlamentariers für die Gesellschaft und den Bundesstaat durchaus vergleichbar, begründet Burgherr die Forderung.
Um den Gedanken des Milizparlamentes zu stärken, sollte die Verankerung im zivilen Leben betont werden, schreibt er weiter. Der Grundgedanke sei, dass die Haupteinnahmequelle durch den angestammten Beruf erfolge. Für den Dienst an der Gesellschaft und damit eben auch für die Zeit, in der man freigestellt wird, werde der Arbeitgeber entschädigt.
So wie im Milizprinzip üblich, soll daher der Parlamentarier grundsätzlich einer Erwerbsarbeit nachgehen und für seinen Dienst am Land Erwerbsersatz über den Arbeitgeber erhalten; nicht einen direkten Lohn vom Staat, geschweige denn einen ausserordentlich hohen Spesenanteil. Es sei gerade die Stärke des Schweizer Politiksystems, dass die Politik fest mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft verbunden ist und sich keine professionellen, abgehobenen Strukturen und keine Entkoppelung zwischen Parlamentarier und Bevölkerung entwickeln soll. Leider sei diese Stärke mehr denn je in Frage gestellt. Mit den heutigen Entschädigungen wandele sich das Parlament "schleichend hin zu einem Berufsparlament". Immer mehr Unternehmer und Selbständigerwerbende bekunden Mühe, so Burgherr weiter, "sich mit dem zeitlich anspruchsvollen und teilweise ineffizienten Parlamentsbetrieb zu arrangieren". Deshalb brauche es ein klares Zeichen, das Parlament wieder mehr dem Milizprinzip zu verschreiben und damit wieder zu mehr Bürgernähe zurückzufinden.
Schliesslich seien die Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Angestellten des Volkes. Wenn das Parlament wie heute selbst über die Höhe der Entschädigung bestimmt, sei es nicht verwunderlich, wenn diese Entschädigung stetig steigt und es auch nie zu einer Korrektur kommen werde. Hohe Sitzungsgelder animierten zudem zu noch mehr Sitzungen. Viele Vorstösse, zum Beispiel parlamentarische Initiativen, würden zu Einnahmequellen, weil sie zu mehr Aufgeboten führen. Es gebe mehr Geld, mehr Sitzungen, und es habe sich eingebürgert, dass zur Bewältigung der Geschäfte nebst vier ordentlichen Sessionen jetzt jedes Jahr auch noch eine Sondersession stattfinde.
Quantität bedeute dabei eben nicht gleich Qualität. Einfach immer mehr Sitzungen und mehr Zeit führten nicht zu qualitativ besserer Parlamentsarbeit. Es sei eher das Gegenteil der Fall, schreibt Burgherr. Die Stärkung des Milizparlaments würde zu mehr Effizienz führen und einen gewissen parlamentarischen Aktivismus etwas bremsen, glaubt er, was die Demokratie stärke. Eine Stärkung des Milizparlaments, also eine bessere Verankerung und Einbettung der Politiker in der Gesellschaft und Wirtschaft, wäre ein grosser Rückgewinn für unsere Demokratie. Wer eine Schwächung des Parlaments gegenüber der Regierung und Verwaltung befürchte, verkenne, dass ein starkes Parlament im Sinne der Gewaltenteilung von anderen Faktoren abhängig sei, etwa dem Selbstbewusstsein als Kontrollorgan, Verfahrens- und Strukturelementen, etc. Ein Berufsparlament sei viel eher geneigt, der Verwaltung und der Exekutive zu folgen, als ein Milizparlament.
Die Erwerbsersatzordnung ersetzt Personen, die Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Seit 2005 deckt die EO auch den Lohnausfall bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung) und ab 2021 den Lohnausfall bei einem Vaterschaftsurlaub ab. Dieser Liste soll nun der Dienst als Parlamentarier hinzugefügt werden, verlangt Burgherr.