Tempo 30: Aargauische Verkehrskonferenz erfreut über Motion Schilliger
Die Aargauische Verkehrskonferenz AVK nimmt zur Umsetzung der Motion Schilliger «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» Stellung. Grundsätzlich unterstützt die AVK die Stossrichtung der Vorlage, wie sie mitteilt. Die vorgeschlagenen Anpassungen erhöhten die Rechtssicherheit, schafften eine einheitliche Praxis und stärkten die Kohärenz innerhalb der kommunalen und kantonalen Verkehrsplanung, so die AVS.
Verkehrsorientierte Strassen dürfen dabei "nicht Teil von Tempo 30- oder Tempo 20-Zonen werden". Aus Sicht der AVK brauche es jedoch gezielte Präzisierungen, damit die Funktionsfähigkeit des innerörtlichen Strassennetzes langfristig gewährleistet bleibe und der Bundesratsauftrag in der Praxis wirksam umgesetzt werden könne.
Forderung: verkehrsorientierte Strassen klar definieren
Die AVK unterstützt die Einführung des Begriffs der „verkehrsorientierten Strasse“, fordert jedoch eine verbindlichere Definition, die den Zweck dieser Achsen eindeutig beschreibt: Sie sol len den zentralen Verkehrsfluss sicherstellen und Wohnquartiere vom Durchgangsverkehr entlasten. Dazu gehöre auch die Berücksichtigung ihrer Bedeutung für den öffentlichen Verkehr und die Rettungsdienste.
Temporeduktionen regelmässig überprüfen
Tempo-30-Anordnungen sind aus Sicht der AVK sinnvoll, sofern sie auf klaren, nachvollziehba ren Gründen basieren. Die AVK befürwortet deshalb eine obligatorische Überprüfungspflicht für bestehende Temporeduktionen – spätestens alle zehn Jahre oder nach baulichen Veränderun gen. Dies schaffe Transparenz, verhindere Fehlentwicklungen und sorge für eine schweizweit einheitliche Anwendung der Regelung, heisst es weiter.
"Verkehrsorientierte Strassen nicht in Tempo-30-Zonen umwandeln"
Die AVK erachtet es als wichtig, dass verkehrsorientierte Strassen nicht Teil von Tempo-30- oder Tempo-20-Zonen werden können. Eine klare Abgrenzung sei notwendig, damit das innerörtliche Strassennetz zuverlässig funktioniert und die Verkehrsströme dorthin gelenkt werden, wo sie hingehören.
Die AVK unterstützt den verpflichtenden Einsatz lärmarmer Beläge – erwartet aber eine schweizweit einheitliche und praxisnahe Umsetzung, die sowohl Verkehrs- wie Sicherheitsan forderungen des ASTRA berücksichtigt, wie sie weiter schreibt. Unterschiedliche Vollzugspraxen würden die kantonale Planung erschweren.
Die AVK verstehe sich als verbindende Plattform von Gemeinden, Regionen, Verbänden und Verwaltung. In diesem Sinne unterstütze sie den Bundesrat in seinem Bestreben, die Hierarchie des innerörtlichen Strassennetzes zu klären, und bringt ihre Vorschläge als praxisnahe Ergän zungen ein. „Wir begrüssen die Richtung, in die der Bundesrat geht. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass die Regeln in den Kantonen und Gemeinden einfach, einheitlich und funktional umgesetzt werden können“, betont Stefan Huwyler, AVK-Präsident und Grossrat.