TAXOPTIMA: Gemeinden können Steuerbezug künftig an Kanton auslagern - Vorlage kommt in erster Beratung im Grossen Rat gut an

TAXOPTIMA: Gemeinden können Steuerbezug künftig an Kanton auslagern - Vorlage kommt in erster Beratung im Grossen Rat gut an

Nun befasst sich der Grosse Rat mit der Vorlage TAXOPTIMA (Leitsätze 18–20 der Steuerstrategie). Mit dem Planungsbericht Steuerstrategie 2022–2030 habe der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Auslegeordnung möglicher Massnahmen mit dem Ziel vorgelegt, den Wohn- und Wirtschaftskanton zu stärken und damit auch das Ressourcenpotenzial zu verbessern. Dies sagt Kommissionspräsident Andy Steinacher in der Debatte im Grossen Rat.

Die Leitsätzen 18–20 der Steuerstrategie seien mit Einbezug der Gemeinden geprüft worden.

• Leitsatz 18: Vereinfachung Steuerbezug natürliche Personen.

• Leitsatz 19: Zentrale Stelle für Erbschafts- und Schenkungssteuern.

• Leitsatz 20: Neustrukturierung Steuerkommission.

Zu derer Umsetzung wurde das Projekt "TAXOPTIMA" lanciert. Jeder Leitsatz w

Die Neuerungen haben das Ziel: Vereinfachungen für die Steuerkundinnen und -kunden und Steigerung der Effizienz bei internen Abläufen zwischen Kanton und Gemeinden.

 Leitsatz 18: Die Kommission unterstützte die Umsetzung zu Leitsatz 18, da es für die Gemeinden freiwillig ist.

Leitsatz 19: Die Erstellung der Steuerinventare und die Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuern sollen zukünftig durch das Kantonale Steueramt erfolgen, also eine Kantonalisierung. Begründet wird das mit dem geringen Mengengerüst im Inventarwesen.  Erstellen doch 75 Prozent der Gemeinden lediglich fünf oder weniger ordentliche Steuerinventare pro Jahr. Die lange Verfahrensdauer von durchschnittlich 572 Tage, zwischen Todesfall und Unterzeichnung der Veranlagung, sprechen für eine weitere Bündelung beim Kanton. Zusätzlich ist die Qualität der eingereichten Dossiers oft ungenügend.

Die Kommission diskutierte lange, ob es auch möglich sein sollte, die Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuern in Regionalen Steuercenter zu ermöglichen. Nach eingehender Prüfung und angeregter Debatte entschied sie einstimmig, auf einen Antrag dazu zu verzichten.

Heutige Steuerkommission wird nicht mehr weitergeführt

Leitsatz 20: Die heutige Steuerkommission wird nicht mehr weitergeführt. Dies weil der Steuerkommission mit der Etablierung der Lohnausweise und Buchhaltungsabschlüsse die Arbeit wegrationalisiert wurde.  Neu soll die Veranlagungsbehörde der Gemeinde nur noch aus der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Gemeindesteueramts, sowie der kantonalen Steuerkommissärin oder dem kantonalen Steuerkommissär bestehen.  Die Kommission VWA unterstützte die Abschaffung der Steuerkommission. 

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung sollen zudem neue zwingende bundesrechtliche Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis ins kantonale Recht überführt werden. Eine weiterte Anpassungen des Steuergesetzes beinhaltet auch eine subsidiäre Haftung der schenkenden Person bei der Schenkungssteuer. Zusätzliche Gesetze Anpassung sind, eine Vereinheitlichung des Fristenlaufs bei Grundstücksveräusserungen, sowie eine Prozess-optimierung durch die Streichung des Rechts auf Vorladung.

Die Streichung des Vorladungsrechs wurde in der VWA-Kommission tief diskutiert. Schlussendlich einigte sich die Kommission auf einen Prüfantrag, der zu Paragraf 190 gestellt wurde. Der Prüfantrag wurde mit 13 zu 0 Stimmen mit 2 Enthaltungen überwiesen.

Dem Hauptantrag des Regierungsrats gemäss Botschaft: Stimmte die VWA-Kommission laut Andy Steinacher einstimmig zu.

In der anschliessenden Debatte im Grossen Rat zeigte sich ein hoher Zustimmungswert bei den Fraktionen, für einmal auch bei der SP, die in Steuerdingen sonst meist anderer Meinung ist als die Mehrheit im Rat und der Finanzdirektor. Auch Patrick Gosteli als Präsident der Gemeindeammännervereinigung Kanton Aargau zeigte sich mit der Vorlage - an der die gemeinden mitgearbeitet haben - zufrieden, gar erfreut, auch namens der Fachverbände. Allerdings kommt auch ein Antrag von Rolf Haller (EDU), die Steuerkommission beizubehalten.

Rolf Hallers Antrag wird in der Folge allerdings deutlich mit 82 : 53 Stimmen abgelehnt.

Die Vorlage wird in erster Beratung mit 125 : 10 überaus deutlich gutgeheissen. Die Regierung wird mit Blick auf die zweite Beratung noch Zusatzinformationen nachliefern.