Übergangsregelung für Sirenen bis 2028 - 600 Franken jährlich pro Sirene für die Kantone
Im Rahmen einer Gesetzes-Totalrevision per 1. Januar 2021 wurde die Zuständigkeit für die stationären und mobilen Sirenen von den Kantonen auf den Bund übertragen; man erhoffte sich davon Synergie- und Effizienzgewinne. Bei der Planung der Umsetzung des neuen Rechts hat sich gezeigt, dass die beabsichtigte neu zentrale Zuständigkeit beim Bund