Regierung will bestehenden Vollzug des Lärmschutzrechts bei Bauprojekten in lärmbelasteten Gebieten weiterführen - Anhörungsstart
Der Bund hat die Bestimmungen zum Lärmschutz in Bezug auf das Bauen und Planen in lärmbelasteten Gebieten per 1. April 2026 revidiert. Um die Zuständigkeiten im Vollzug weiterhin klar zu regeln, sind auch rechtliche Anpassungen im Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern (EG UWR) auf kantonaler