SP Aargau klar für Verankerung der Schadenminderung im Gesundheitsgesetz
Die SP Aargau begrüsst ausdrücklich die geplante Änderung des § 36 des Gesundheitsgesetzes, welche die Schadenminderung als eigenständige Aufgabe des Kantons festschreibt. Damit werde endlich eine zentrale Säule der nationalen Vier Säulen-Suchtpolitik – Prävention, Therapie, Repression und Schadenminderung – auch im Kanton Aargau gesetzlich verankert, teilt die Partei mit.
«Schadensminderung gehört ins Gesetz!