Neue SKOS-Richtlinien: das bedeuten sie für die Gemeinden
Der Kanton Aargau passt die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) an die neuen, von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) empfohlenen Richtlinien zur Sozialhilfe an und beteiligt sich künftig an den Sozialhilfekosten für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung in Zuständigkeit der Gemeinden. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Der Regierungsrat folg damit der Empfehlung