Wer entscheidet künftig über Tempo 30 auf Gemeindestrassen?
Die Zuständigkeit zur Einführung von Tempo-30-Zonen auf Gemeindestrassen soll neu der Gemeindeversammlung beziehungsweise dem Einwohnerrat übertragen werden. Der Regierungsrat schickt den Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts in die Anhörung. Diese dauert bis zum 20. November 2026. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
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