Regierungsrat senkt Tarife für angestellte pflegende Angehörige erneut
Leistungserbringer der Krankenpflege und Hilfe zu Hause dürfen für die Grundpflege Angehörige anstellen. Der Regierungsrat regelt mit Änderungen an der Pflegeverordnung die Definition der Angehörigen sowie ihre Begleitung und Schulung. Zudem senkt er in der kantonalen Tarifordnung die Normkosten von derzeit 81.50 auf 67.10 Franken. Dies teilt die