
Baugesetzrevision geht an den Grossen Rat
Der Grosse Rat hatte den Regierungsrat in einer Motion beauftragt, die Fristen für die Geltungsdauer der Baubewilligung (§ 65) zu erhöhen. In einer weiteren, als Postulat entgegengenommenen Motion hatte der Grosse Rat verlangt, im Baugesetz zu verankern, dass für die Erstellung von Wärmepumpen im Strassen-Unterabstand erleichterte Ausnahmebewilligungen (mit Beseitigungsrevers) möglich seien.