Kanton schlägt vor: Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung sollen in Asylsozialhilfe verbleiben
Eine geplante Gesetzesrevision sieht vor, dass Schutzbedürftige mit Schutzstatus S, die Sozialhilfe beziehen, nach fünf Jahren weiterhin Sozialhilfe nach den Asylansätzen erhalten und nicht in die ordentliche Sozialhilfe überführt werden. Dies teilt die aargauische Staatskanzlei mit.
Schutzbedürftige mit Schutzstatus S erhalten nach geltendem Recht (Art. 74 des Asylgesetzes) nach fünf