Liegenschafts-Neuschätzung: HEV empfiehlt im Zweifelsfall vorsorglichen Rekurs
Im Zuge der steuerlichen Neubewertung der Immobilien im Kanton Aargau hat der HEV Aargau beim zuständigen Departement Finanzen und Ressourcen eine Verlängerung der Rekursfristen beantragt. Dies teilt der HEV Aargau mit. Da dieses Begehren abschlägig beantwortet worden sei, empfiehlt der Hauseigentümerverband "im Zweifelsfall vorsorglich Rekurs einzulegen und stellt ein