SVP Aargau zum Richtplanentwurf: Marschhalt, Rückweisung, Entschlackung, Neuausrichtung
Der kantonale Richtplan ist ein zentrales Führungsinstrument der Raumplanung. Damit er funktionieren kann, muss er schlank, klar, bundesrechtskonform und miliztauglich sein. Der vorliegende Entwurf GÜP2 zeige jedoch eine besorgniserregende Entwicklung, schreibt die AVP Aargau in ihrer Vernehmlassungsantwort.
Der Richtplan werde immer umfangreicher, komplexer und bürokratischer. Zahlreiche neue Kapitel, kantonale Sonderinstrumente,