Désirée Stutz in stiller Wahl ans Bezirksgericht Rheinfelden gewählt
Die Nachmeldefrist für die Ersatzwahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten am Bezirksgericht Rheinfelden ist unbenutzt verstrichen. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Am Bezirksgericht Rheinfelden wurde die Ersatzwahl für eine Gerichtspräsidiumsstelle (70 Prozent-Pensum) für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 zur Wahl ausgeschrieben.
Bis zum Ablauf der Anmeldefrist vom 26. September 2025