Gesundheit

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SP Aargau klar für Verankerung der Schadenminderung im Gesundheitsgesetz

Die SP Aargau begrüsst ausdrücklich die geplante Änderung des § 36 des Gesundheitsgesetzes, welche die Schadenminderung als eigenständige Aufgabe des Kantons festschreibt. Damit werde endlich eine zentrale Säule der nationalen Vier Säulen-Suchtpolitik – Prävention, Therapie, Repression und Schadenminderung – auch im Kanton Aargau gesetzlich verankert, teilt die Partei mit. «Schadensminderung gehört ins Gesetz!
Mathias Küng