Personalwachstum beim Kanton: SVP- und FDP-Grossräte fordern eine Verwaltungsbremse
Mit einer Motion wollen Fabian Schütz, SVP, Windisch (Sprecher), Thomas Zollinger, SVP, Würenlos und Tim Voser, FDP, Neuenhof das Personalwachstum in der kantonalen Verwaltung auf das Bevölkerungswachstum beschränken sowie das Verhältnis des Personalbestands der kantonalen Verwaltung zur Wohnbevölkerung des Kantons durch den Grossen Rat steuern.
Die drei Motionäre legen gar einen ausgearbeiteten neuen Artikel für die Kantonsverfassung vor.
Demnach sei die Verfassung des Kantons Aargau wie folgt zu ändern:
Verwaltungsbremse Art. 90a
1 Die Anzahl Vollzeiteinheiten in der kantonalen Verwaltung darf mittelfristig höchstens gleich stark wachsen wie die ständige Wohnbevölkerung im Kanton Aargau.
2 Der Grosse Rat legt das mittelfristig einzuhaltende Verhältnis von Anzahl Vollzeitstellen in der kantonalen Verwaltung zur Anzahl der ständigen Wohnbevölkerung unter Einhaltung der in Abs. 1 definierten Obergrenze fest. Der Grosse Rat legt das Verhältnis durch Dekret fest.
3 Das Gesetz legt die Berechnungsgrundlagen fest und berücksichtigt dabei insbesondere die Auslagerung, die Übernahme und den Wegfall von Aufgaben. Das Gesetz enthält Regelungen, um die Umgehung des Grundsatzes gemäss Abs. 1 und Abs. 2 zu verhindern. Das Gesetz regelt die Umsetzung des vom Grossen Rat festzulegenden Verhältnisses über den Aufgaben- und Finanzplan.
4 Ausnahmen vom Grundsatz gemäss Abs. 1 und Abs. 2 sind zulässig, wenn sie durch den Regierungsrat beschlossen und von der absoluten Mehrheit des Grossen Rates genehmigt werden. Sie sind zu befristen und müssen innert zwei Jahren nach Ende der Frist wieder vollständig abgebaut sein.
5 Die Bereiche polizeiliche Sicherheit, Rechtsprechung, Strafverfolgung, Straf- und Massnahmenvollzug, Militär- und Bevölkerungsschutz sowie die Lehrpersonen unterliegen nicht der Verwaltungsbremse. Übergangsbestimmung zur Änderung vom (Datum der Abstimmung) Der Grosse Rat beschliesst die notwendigen Gesetzesanpassungen innert zwei Jahren ab Inkrafttreten der Verfassungsänderung.
Motionäre: Verwaltung wächst schneller als die Bevölkerung
Sie begründen dies so: Die Verwaltung wachse schneller als die Bevölkerung – Das sei nicht nachhaltig. Zwischen 2019 und 2024 ist die Aargauer Bevölkerung um 7.4% gewachsen1 . Die Zahl der Vollzeitstellen bei der Verwaltung wuchs hingegen um satte 14.4%. Die Kantonsverwaltung wachse damit fast doppelt so schnell wie die Aargauer Bevölkerung.
Zwischen 2019 und 2024 wurden über 400 Stellen in der Verwaltung geschaffen. Hätte die Verwaltungsbremse bereits zwischen 2019 und 2024 gegolten, wären etwa 200 Stellen weniger geschaffen worden und jährlich könnten gegen 30 Millionen Franken gespart werden
Mehr als nur Sondereffekte - Die Verwaltung wächst in allen relevanten Bereichen schneller als die Bevölkerung Nicht alle Bereiche der Kantonsverwaltung wachsen gleich schnell. Das ist soweit normal, da Herausforderungen und Aufgaben über die Zeit hinweg variieren. Das Stellenwachstum ist jedoch in allen relevanten Bereichen des Kantons deutlich stärker als das Bevölkerungswachstum. Es handelt sich also um einen übergreifenden Trend und nicht um punktuelle und vorübergehende Schwankungen
Produktivitätssteigerungen aufgrund von Investitionen in die EDV-Infrastruktur sollten in einem weniger personalintensiven Betrieb resultieren, heisst es im Vorstoss weiter. Die Anzahl Verwaltungsangestellter sollte daher weniger stark wachsen als die Bevölkerung. Durch attraktive Arbeitsbedingungen und Gehälter ziehe der öffentliche Sektor der Privatwirtschaft zunehmend Fachkräfte ab, was dazu führe, dass Stellen öfters gar nicht oder nur mit Personen aus dem Ausland besetzt werden können.
Ausnahmen seien möglich, so die Motionäre, jedoch zu befristen. Die Motion sieht vor, dass die Kantonsverwaltung stärker wachsen darf als die Bevölkerung, wenn erhebliche und ausserordentliche Effekte dies rechtfertigen. Diese Ausnahmen müssen vom Regierungsrat beantragt und vom Grossen Rat genehmigt werden. Ausnahmen seien zu befristen.
"Kein Abbau sondern nachhaltiges und aktiv gesteuertes Wachstum"
Die Motion sieht keinen Stellenabbau vor, betonen deren Urheber. Ziel ist die Begrenzung des Verwaltungswachstums auf ein nachhaltiges Niveau – also nicht schneller als das Bevölkerungswachstum. Weiter soll der Grosse Rat in Zukunft das Stellenwachstum steuern durch das Festlegen eines mittelfristig einzuhaltenden Verhältnisses von Verwaltungsangestellten zu ständiger Wohnbevölkerung des Kantons Aargau.
Regierungsrat und Grosser Rat sollen im Gesetz regeln, wie das Verhältnis des Personalbestands der kantonalen Verwaltung zur Wohnbevölkerung berechnet wird – unter Berücksichtigung von ausgelagerten oder wegfallenden Aufgaben, z.B. infolge einer Kompetenzverschiebung zwischen Kanton, Bund und Gemeinden oder aufgrund von Outsourcing – und in Zukunft durch den Grossen Rat gesteuert werden kann. Die Ausführungsgesetzgebung muss innert zwei Jahren erlassen werden, so die Motion.