SVP einverstanden mit Umsetzungsvorschlägen zum "Notstandsrecht"

SVP einverstanden mit Umsetzungsvorschlägen zum "Notstandsrecht"
SVP-Fraktionspräsident Pascal Furer. Foto: Michael Küng

Der Grosse Rat hat an der Sitzung vom 27. August 2024 eine parlamentarische Initiative vorläufig unterstützt. Mit der Vorlage sollen die Mitsprache- und Informationsrechte des Grossen Rats in Notstandslagen gewährleistet werden. Das Parlament als Volksvertretung soll gestärkt werden. Dazu sind eine Verfassungsänderung, zwei Gesetzesänderungen sowie eine Dekretsänderung notwendig.

Jetzt macht das zuständige Volkswirtschaftsdepartement von Dieter Egli (SP) eine Anhörung dazu. Die SVP zeigt sich in ihrer Antwort mit allen Vorschlägen einverstanden. Es sind dies:

  • Sie ist völlig einverstanden, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat Sonderverordnungen gemäss § 91 Abs. 4 der Kantonsverfassung unverzüglich zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen hat.
  • Einverstanden ist sie auch damit, dass das Büro des Grossen Rats zur Begleitung des Regierungsrats in Notstandslagen eine Kommission einsetzt oder eine bestehende Kommission als zuständig erklärt.
  • Dasselbe gilt für eine vorgesehene Regelung, wonach bei einer Nichtgenehmigung der Sonderverordnung durch die Kommission diese mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Kommissionsmitglieder entscheiden kann, dass die Verordnung sofort ausser Kraft tritt.
  • Und schliesslich ist die SVP auch völlig einverstanden, dass das Büro des Grossen Rats oder ein Viertel aller Mitglieder des Grossen Rats innert 10 Tagen seit Kenntnisnahme des Kommissionsentscheids die Beschlussfassung durch den Grossen Rat verlangen kann.
  • Ja sagt sie auch zum Vorschlag, dass für die vorzeitige Freigabe von notwendigen Budgetmitteln und Verpflichtungskrediten für Massnahmen, die keinen Aufschub dulden, der Regierungsrat zwingend vorgängig die Ermächtigung des zuständigen Organs des Grossen Rats einholen muss.

Volkswille soll auch in Notsituationen Gehör finden

Abschliessend hält die SVP fest, auch während Notsituationen sei es "wichtig, dass der Volkswillen weiter Gehör findet und die Legislative in die Prozesse eingebunden wird. Notstandsrecht darf keine Carte blanche für die Regierung sein".