SVP blitzt mit Ruf nach massiver Vereinfachung für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher ab
Mit einer Motion fordert die Fraktion der SVP (Sprecher Hanspeter Suter, Lengnau) einen Systemwechsel bei der Bewilligung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher im Kanton Aargau. Der Vorstoss enthält neun Forderungen:
1. für sämtliche Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden und deren Nebenbauten innerhalb der Bauzone ein bewilligungsfreies, jedoch meldepflichtiges Verfahren gesetzlich verankert wird, sofern keine überwiegenden gesetzlich geschützten Interessen (z. B. Denkmalschutz) betroffen sind.
2. für Gebiete mit besonderem Schutzstatus (z. B. Denkmalschutz, ortsbildgeschützte Zonen) klare, verbindliche Vogaben festgelegt werden, welche die Gemeinden direkt anwenden können, ohne Fachgutachten oder aufwändige Ausnahmeverfahren.
3. den Gemeinden ermöglicht wird, ortsbildspezifische Ausnahmen zu definieren, welche kantonal genehmigungsfrei bleiben sollen und die von diesen allgemeinen Regelungen abweichen dürfen – ohne dass dafür eine Teil- oder Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung notwendig ist. Der Regierungsrat stellt dafür verbindliche Mustervorlagen zur Verfügung.
4. für Photovoltaikanlagen auf bestehenden Bauten ausserhalb der Bauzone – wie auf Ställen, Ökonomiebauten oder in Weilern – ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren eingeführt wird, das den Anforderungen von Art. 24 ff. RPG sowie Art. 32a/b RPV entspricht. Dieses Verfahren ist klar zu standardisieren, ortsverträgliche Anlagen sind grundsätzlich zuzulassen.
5. die Voraussetzungen der "Ortsverträglichkeit" im kantonalen Recht konkretisiert werden, insbesondere für ausserhalb der Bauzone gelegene Gebäude: Anlagen bis zu 10 cm Aufbauhöhe, farblich abgestimmt und technisch rückbaubar gelten als ortsverträglich.
6. ein digitales, einheitliches Melde- bzw. Anzeigeverfahren über das eBau-System verbindlich einzuführen ist, mit klarer Frist für Rückmeldungen (z. B. 30 Tage nach vollständiger Eingabe).
7. die Zuständigkeit für Standardanlagen den Gemeinden verbindlich zu übertragen ist. Diese sind mit rechtsverbindlichen Vollzugsrichtlinien auszustatten, die auch Einsprachen vermeiden helfen.
8. wirtschaftlich sinnvolle Aufdachanlagen mit Aufbauhöhe bis 10 cm in allen Zonen – auch mit Gestaltungsvorgaben – grundsätzlich zuzulassen sind. Indachlösungen dürfen nicht verlangt werden, es sei denn, sie sind gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben oder vom Eigentümer gewünscht.
9. auch Batteriespeicher mit marktüblicher Speicherkapazität für den Eigenverbrauch denselben vereinfachten Verfahren zu unterstellen sind, sofern keine sicherheits- oder schutzrechtlichen Bedenken bestehen.
Die Regierung lehnt den Vorstoss ab, es gebe hier keinen kantonalen Spielraum mehr, sagt Landammann Stephan Attiger. Der Rat folgt der Regierung nach einer ausführlichen Debatte mit 80 : 49.