SVP Aargau zum Richtplanentwurf: Marschhalt, Rückweisung, Entschlackung, Neuausrichtung.

SVP Aargau zum Richtplanentwurf: Marschhalt, Rückweisung, Entschlackung, Neuausrichtung.
Bauen soll nicht noch komplexer werden. Foto: MKU

Der kantonale Richtplan ist ein zentrales Führungsinstrument der Raumplanung. Damit er funktionieren kann, muss er schlank, klar, bundesrechtskonform und miliztauglich sein. Der vorliegende Entwurf GÜP2 zeige jedoch eine besorgniserregende Entwicklung, schreibt die AVP Aargau in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Der Richtplan werde immer umfangreicher, komplexer und bürokratischer. Zahlreiche neue Kapitel, kantonale Sonderinstrumente, zusätzliche Planungsanweisungen und inhaltliche Ausweitungen führten dazu, dass der Richtplan seine eigentliche Funktion verliert und zunehmend selbst zum Planungs- und Bewilligungshemmnis wird, heisst es weiter. Die SVP Aargau sieht darin einen strukturellen Fehler, der weit über einzelne Kapitel hinausgeht. GÜP2 verändert den Charakter des Richtplans grundsätzlich – von einem Koordinationsinstrument zu einem administrativen Monster, das sich ständig weiter ausdehne und die Entwicklung des Kantons behindere.

Die SVP Aargau fordert deshalb unmissverständlich: → Vollständige Rückweisung von GÜP2; → Entschlackung nicht nur der neuen Änderungen, sondern des gesamten Richtplans; → Marschhalt und grundlegende Neuorientierung hin zu einem miliztauglichen, bundesrechtskonformen Planungsinstrument.

Warum für die SVP eine vollständige Entschlackung notwendig ist

Der Richtplan sei im jetzigen Zustand überfrachtet, heisst es weiter, und: "Kantonal erfundene Kategorien, neue Verbote, zusätzliche Schutzzonen, komplexe Planungsanweisungen, nicht gesetzlich vorgeschriebene Prüfschritte und eine Vielzahl an Kartenlayern führen zu massiver Verkomplizierung der BNO-Revisionen, Überforderung der Gemeinden, verlängerten Bewilligungsverfahren, rechtlicher Unsicherheit für Betriebe, Landwirte Grundeigentümer sowie steigenden Kosten und sinkender Standortattraktivität."

Das Sorgenbarometer des Aargauischen Gewerbeverbands zeige klar: Überlange Baubewilligungen und zunehmende Regulierungen gehören zu den grössten Sorgen der KMU. Der Gemeindeschreiberverband bestätige die Überlastung vieler Gemeinden.

Zentrale Kritikpunkte der SVP Aargau in der Übersicht

• kantonale Freihaltegebiete (nicht bundesrechtlich vorgesehen): führen zu zusätzlichen Abklärungen, komplizierten Interessenabwägungen, neuen Einschränkungen und erheblichem Zusatzaufwand für kommunale Bau- und Planungsbehörden.

• Ausweitung der Landschafts- und Naturschutzkategorien ohne Grundlage: zwingt Gemeinden zu neuen Inventaren, Überprüfungen und zur Anpassung ihrer Planungsinstrumente – mit hohen Kosten und unklaren Rechtsfolgen.

• neue unbestimmte Begriffe wie „charakteristische Landschaften“ oder „Ausbreitungsräume“: erschweren den Vollzug, erhöhen den Interpretationsspielraum der Verwaltung und führen zu mehr Auflagen und Unsicherheit in Gemeindeentscheiden.

• neue Verbote und Einschränkungen im Grundwasserbereich: blockieren lokale Projekte und verursachen komplexe Abklärungen, die Gemeinden fachlich und personell kaum leisten können.

• Kompensationspflichten im Bau-Bereich: bedeuten zusätzliche Verfahren, Kosten, Gutachten und Meldepflichten, ohne dass eine bundesrechtliche Grundlage besteht

• regionale Wasserversorgungsplanungen: führen zu neuen Koordinationspflichten, technischen Prüfaufträgen, Datenerhebungen und Berichterstattung – ein Aufwand, der viele Gemeinden überfordert.

• Erschwernisse bei ESL und landwirtschaftlichen Projekten: Perimeteruntersuchungen des ganzen Gemeindegebiets, überkommunale Standortprüfungen und zusätzliche Gutachten sind realitätsfremd und belasten die Milizstrukturen massiv. erzeugt

das Kapitel Schutzwald: verschiebt operative Vollzugsaufgaben in den Richtplan und neue Monitoringpflichten, Pflegeanforderungen Abstimmungsschritte, die weder vorgesehen noch leistbar sind. und

• Vororientierungen zu Leitungen: schaffen unnötige Vorwirkungen und binden Gemeinden in Bundesverfahren ein, obwohl dies nicht ihre Aufgabe ist.

• überladene Richtplankarte: zwingt Gemeinden, zahlreiche Layer (LkB, NkB, Freihaltegebiete, Vernetzungsachsen, Korridore, Au-Zonen, Schutzwald, zusätzliche Vorranggebiete usw.) einzeln zu prüfen und zu dokumentieren – was BNO Revisionen massiv verlangsamt und die Milizbehörden überlastet.

• zusätzliche Monitoring-, Reporting- und Nachweispflichten: Die neuen Kapitel enthalten regelmässige Überprüfungspflichten, Fortschreibungsaufträge, Erfolgskontrollen, Datenerhebungen und Berichtspflichten, die Gemeinden weder personell noch finanziell bewältigen können.

• schleichender Verlust der Gemeindeautonomie: Viele neue kantonale Vorgaben ersetzen die bisherige kommunale Planungshoheit durch kantonale Detailsteuerung. Gemeinden können ihre BNO immer weniger nach lokalen Bedürfnissen gestalten werden zunehmend zu reinen Vollzugsstellen der kantonalen Fachstellen degradiert.

"Weckruf an alle Parteien, Gemeinden und Verbände"

Die SVP Aargau ist überzeugt, dass die negative Wirkung von GÜP2 nicht nur uns betreffen: Gemeinden, Verbände, Planer, Landwirtschaft, Gewerbe und Wirtschaft sind gleichermassen werden die negativen Auswirkungen der Vorlage zu spüren bekommen. Die SVP ruft alle Beteiligten dazu auf, diesen Richtplan in der vorliegenden Form nicht zu akzeptieren und gemeinsam eine Rückweisung einzufordern. Schlussfolgerung Der Kanton Aargau brauche ein schlankes, übersichtliches, rechtskonformes und miliztaugliches Instrument. GÜP2 ist so nicht tragbar. Die SVP Aargau fordert: Marschhalt, Rückweisung, Entschlackung, Neuausrichtung.