Suchtpolitik: SVP will Schwerpunkt bei Repression und Kontrolle
Anders als die Grünen (vgl. Link unten) ist die SVP Aargau mit der von der Kantonsregierung vorgeschlagenen Änderung des § 36 des Gesundheitsgesetzes zur Regelung der Schadenminderung nicht einverstanden. Die SVP anerkenne, schreibt die Partei in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass der Kanton kraft Bundesrecht verpflichtet ist, in Bezug auf Betäubungsmittel- resp. Suchtbekämpfung Massnahmen gemäss dem Vier-Säulen-Prinzip umzusetzen.

Bevölkerung soll sich vor Ort wieder sicher fühlen können
Sie schreibt weiter: "Wir können der Gesetzesänderung zustimmen, wenn der Schwerpunkt in der Suchtpolitik bei der Repression und Kontrolle gelegt wird. Die SVP betrachtet die Massnahmen im Bereich der Schadensminderung als ergänzende Massnahme. Aus Sicht der SVP sind die Schwerpunkte in der Suchtpolitik im Bereich «Kontrolle und Repression» zu setzen, damit die Bevölkerung sich in den von der Drogenszene betroffenen Gemeinden wieder sicher fühlen kann."
Die SVP ist im weitern auch nicht einverstanden, dass der Kanton im Rahmen seiner Pflicht, Massnahmen der Schadenminderung zu treffen, mit Dritten zusammenarbeiten sowie entsprechende Angebote unterstützen kann. Entscheidend für die SVP sei, heisst es in der Antwort, dass die einzelnen Massnahmen und Angebote vom Parlament über den AFP gesteuert werden können. Dies bedeute, "dass nur zielgerichtete, niederschwellige und kostengünstige Massnahmen zu ergreifen sind und diese sind regelmässig zu evaluieren".
Finanzierung: SVP erwartet weiterhin Beteiligung durch Gemeinden
Überdies erwartet die SVP vom Regierungsrat, dass er sich in der Vorlage bezüglich dem angedachten Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden äussert. Die SVP wird einer vollständigen Finanzierung durch den Kanton nicht zustimmen, sondern erwartet weiterhin eine Beteiligung durch die Gemeinden.
