Stipendienwesen: Auswirkungen des Splittingmodells entsprechen für die Regierung den Erwartungen
Der Regierungsrat hat im Auftrag des Grossen Rats (Postulat GR 22.303) die Auswirkungen der seit Sommer 2018 geltenden Bestimmungen im Aargauer Stipendiengesetz (StipG) und im Stipendiendekret (StipD) evaluieren lassen. Diese umfassten die Einführung des sogenannten Splittingmodells für die Tertiärstufe (zwei Drittel Stipendium, ein Drittel freiwilliges, zinsloses Darlehen) sowie weitere Massnahmen für eine restriktivere Stipendienvergabe zur Entlastung des Kantonsbudgets. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Das beauftragte Büro für Arbeits- und Sozialpolitische Studien (Büro BASS) analysierte die Daten der Stipendiatinnen und Stipendiaten und befragte diese. Zudem nahm es eine Verknüpfung der kantonalen Stipendien- und Darlehensgesuchsdaten mit Bildungsverlaufsdaten des Bundesamts für Statistik (BFS) vor, was schweizweit zum ersten Mal erfolgte. Der Schwerpunkt lag auf der Tertiärstufe.
Der Evaluationsbericht zeigt laut Mitteilung im Wesentlichen auf, dass durch die Revision eine verringerte Leistungsfähigkeit des Aargauer Stipendienwesens resultiert, lediglich ein Drittel der seit der Revision bewilligten Splittingdarlehen beansprucht werden, seit der Revision unterstützte Studierende leicht öfter ihr Studium abbrechen und sich keine Evidenz für eine systematische Verlängerung der Studiendauer bei den unterstützten Studierenden zeige.
Aus Sicht des Regierungsrats besteht derzeit kein Handlungsbedarf für Anpassungen am StipG oder am StipD. Die Volksabstimmung zum StipG vom 4. März 2018 hatte mit klarer Mehrheit die restriktivere Ausrichtung des Aargauer Stipendienwesens bestätigt, so die Regierung, und weiter: "Die nun vorliegenden Ergebnisse entsprechen den damals angekündigten Konsequenzen."