Stiftung weist Spitalgesetz-Vorlage zur kompletten Überarbeitung zurück

Stiftung weist Spitalgesetz-Vorlage zur kompletten Überarbeitung zurück
Die Vorlage betrifft die Spitäler, im Bild das neue KSA - noch im Bau. Foto: MKU

Die von Markus Letsch präsidierte Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft kann sich mit einigen der geplanten Änderungen des Spitalgesetzes ganz oder teilweise einverstanden erklären. Verschiedene Änderungen sind aber aus Sicht der Stiftung ungenügend oder unnötig und demzufolge abzulehnen. Die ganze Vorlage benötigt eine komplette Überarbeitung, schreibt die Stiftung in einer Mitteilung.

Der neue Spitalgesetzentwurf gehe von einem verfehlten staatlichen Dirigismus aus. Die Vorlage bringe viel mehr Bürokratie und werde zusätzliche Stellen in der Verwaltung und bei den Leistungserbringern nach sich ziehen, schreibt die Stiftung. Die grossen anstehenden Probleme im Spitalwesen würden kaum oder völlig ungenügend angesprochen: Bürokratismus, mangelnde Digitalisierung, Fachkräftemangel, Unterfinanzierung.

Ein Nutzen im Sinne der Verbesserung der Versorgung oder einer effektiveren Kosten-Nutzen-Situation resp. Effizienzverbesserung sei mit der vorliegenden Fassung nicht zu erwarten. Zu einzelnen Punkten äussert sich die Stiftung wiefolgt (nachfolgend im Wortlaut der Mitteilung):

"Bewilligungsvoraussetzungen: Die starke Ausweitung der Bewilligungsvoraussetzungen ist abzulehnen. Sie greift in die operative Verantwortung der Betriebsführungen ein, ohne einen Nutzen zu generieren. Die Detailregelungen sind masslos und verursachen keinen Nutzen ausser, dass sie die Kontrollapparate und Stellen in der Kernverwaltung aufblähen. Sie dienen weder der Patientensicherheit noch verbessern sie die Versorgungsqualität.

Meldepflicht: Die Ziel- und Planlosigkeit der heute aus zahlreichen Amtsstellen auf die Leistungserbringer niederprasselnden Anfragen muss konsequenterweise kanalisiert werden. Meldepflichten und -häufigkeiten sind zu reduzieren. Meldepflichten gehören auf Verordnungsstufe und nicht in ein Gesetz.

Bewilligungspflicht für Standorte Spitäler: Die Wahl der einzelnen Betriebsstandorte einer vom Kanton anerkannten Einrichtung sollte ihr überlassen sein. Die heutige Regelung ist beizubehalten.

Sanktionen: Die Gesundheitsversorgung muss auf Patientensicherheit und nicht auf administrative Prozesse und Versäumnisse ausgerichtet sein. Der Artikel ist zu streichen. Leistungsauftragscontrolling: Hier entsteht eine überbordende Bürokratie in Form einer Doppelkontrolle, die sich exakt mit derjenigen der Versicherer dupliziert. Umfassende Kontrollen verursachen einen gigantischen Verwaltungsaufwand. Es geht gar nicht, dass die Verwaltung Zugriff auf sensible Patientendaten erhält.

Datenbearbeitung und Auskunftspflicht: Diese Kontrollen bestehen bereits seitens der Krankenversicherer. Der Eingriff in den Datenschutz ist präzedenzlos. Die heutige Regelung ist beizubehalten.

Fazit: Ein Nutzen im Sinne der Verbesserung der Versorgung oder einer effektiveren Kosten-NutzenSituation resp. Effizienzverbesserung ist mit der vorliegenden Fassung nicht zu erwarten. Die Vorlage braucht eine komplette Überarbeitung."