Steuerrückvergütung des Kantons in guten Zeiten? - Grosser Rat lehnt die Vorlage deutlich ab
Nun beugt sich der Grosse Rat über eine Vorlage, die er beim Regierungsrat bestellt hat, der jetzt aber ein scharfer Wind entgegenbläst. Dies, da eine Mehrheit des Rates jetzt eine Steuersenkung vorzieht.
Wieder spricht Andy Steinacher namens der Kommission. Als vorberatende Kommission hat die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) an ihrer Sitzung vom 22. September die Botschaft 25.223 beraten. Diese Beratung wurde von der Kommission VWA dankend zur Kenntnis genommen. Vor allem dankt die Kommission VWA für die detaillierte Vorarbeit der KAPF, so dass vieles bereits von Seiten der KAPF-Sitzung geklärt werden konnte., so Steinacher vor dem Grossen Rat.
Der Kanton Aargau konnte dank Ertragsüberschüssen, Schulden in der Höhe von 1.3 Milliarden Franken abbauen und gleichzeitig eine Ausgleichsreserve von 1,1 Milliarden Franken bilden. Vor diesem Hintergrund schlägt der Regierungsrat die Schaffung der rechtlichen Grundlage im Steuergesetz vor, damit der Grosse Rat unter den gegebenen Voraussetzungen im Rahmen der Beratung der Jahresrechnung eine einmalige Steuerrückvergütung in Form eine Steuerfusssenkung auf die ordentliche Kantonssteuer beschliessen kann. Mit der Vorlage erfüllt der Regierungsrat einen vom Parlament überwiesenen Vorstoss.
Für die Gewährung einer Steuerrückvergütung durch den Grossen Rat werden gemäss der Botschaft des Regierungsrates, ein Überschuss der Finanzierungsrechnung sowie eine "gute Finanzlage" vorausgesetzt. Für letztere dürfen einerseits weder eine Nettoverschuldung noch offene Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung vorliegen und muss andererseits die Ausgleichsreserve einen "angemessenen Bestand" aufweisen. Diesen sieht der Regierungsrat bei mindestens 3 Prozent des Gesamtertrags der jeweils aktuellen AFP-Periode mit Budgetjahr und drei Planjahren als gegeben. Aktuell läge Mindestbestand der Ausgleichsreserve bei 828 Millionen Franken, für die Gewährung einer Steuerrückvergütung.
Eintreten zur Botschaft 25.223 war unbestritten, so Steinegger, die Kommission VWA ist auf die Vorlage eingetreten.
Die Befürworter der Steuerrückvergütung verstehen die darin vorgeschlagene Gesetzesänderung als einen zusätzlichen Mechanismus, der es ermöglicht, den Bestand in der Ausgleichsreserve zu regulieren. Insbesondere solle dieser Mechanismus dafür sorgen, dass übermässig eingezogene Steuergelder an die Bevölkerung zurückgegeben werden könnte, ohne dass der Kantonssteuerfuss jährlich angepasst werden müsste. Zusätzlich wurde bemerkt, dass es bei einer Steuerfussanpassung des Grossen Rates, ein absolutes Mehr mit mindestens 71 Stimmen bedarf. Bei der Steuerrückvergütung, weil es sich um ein finanztechnisches Mittel handelt, reicht ein Einfaches Mehr.
Die Gegner der Vorlage sind der Ansicht, so Steinacher weiter, dass zur Regulation der Ausgleichsreserve bereits andere Möglichkeiten, wie die Anpassung des Steuerfusses zur Verfügung stehen. Auch wurde ein Aufbau von zusätzliche Bürokratie moniert. Ein Teil der Kommission vertrat die Meinung, dass die Mittel der Ausgleichsreserve anderweitig, wirkungsvoller zum Einsatz gebracht werden könnten. Wie gezielter Einsatz bei einer Abschwächung der Konjunktur, oder auch anders und sozialer rückzuvergüten.
Auch die Verwendung für Grossvorhaben wurde vorgebracht. Der eigentliche Auszahlungsmechanismus einer allfälligen Steuerrückvergütung wurde in den vorberatenden Kommissionen KAPF ebenfalls hinterfragt. Gemäss Regierungsrat soll der Grosse Rat im Rahmen der Beratung des Jahresberichts mit Jahresrechnung entscheiden, ob und in welcher Höhe er eine Steuerrückvergütung in Form einer einmaligen Senkung des ordentlichen Steuerfusses beschliessen kann.
Sowohl in der mitberichtenden KAPF als auch in der federführenden VWA wurde der für den erforderlichen Mindestbestand massgebliche Prozentsatz als entscheidendes Kriterium der Vorlage intensiv diskutiert. Der Grosse Rat wird heute neben dem regierungsamtlichen Antrag von 3 Prozent, über den Antrag der KAPF von 1 Prozent und dem Antrag der VWA von 2 Prozent zu entscheiden haben. Zudem wurden 2 Prüfantrage gestellt. Beide Prüfungsanträge wurden mit unterschiedenen Mehrheiten von den Kommissionsmitglieder VWA unterstützt.
Für die Einführung einer Steuerrückvergütung lehnte die mitberichtende Kommission KAPF, dem vorliegende Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes, klar mit 9 zu 6 Stimmen ab. Die federführende Kommission VWA sprach sich nach ausführlicher und kontroverser Beratung, auch mit einem Wiedererwägungsantrag, mit einem knappem Mehr mit 8 zu 7 Stimmen, gegen die Steuergesetzänderung aus.
SVP, GLP, Grüne lehnen Vorlage ab
In der Debatte tritt die SVP auf die Vorlage ein, eine sehr grosse Mehrheit werde sie aber am Schluss ablehnen, sagt Hansjörg Erne für die SVP. Die GLP tritt ein, lehnt sie dann aber mit Blick auf eine aktuelle Steuerfusssenkung am Schluss ab, sagt auch Matthias Betsche. Wer gleichzeitig Steuern senke, Rückvergütungen beschliesse und auch noch spare, mache keine kohärente Politik, so Betsche.
Andreas Fischer-Bargetzi (Grüne) sagt, die Grünen lehnen das Gesetz ab, egal was daran noch herumgeschraubt werde, sagt er. Damit bekäme die Mehrheit der Bevölkerung ganze 8 bis 100 Franken zurück. So viel Geld habe der Kanton nicht, weil die Leute zu viel Steuern bezahlt hätten, so Fischer-Bargetzi, sondern weil der Kanton so knausrig sei. Die Reserven schmelzen angesichts bürgerlicher Steuersenkungspläne noch schneller als die Alpengletscher, befürchtet er.
Mitte verteidigt die Vorlage "ihres" Finanzdirektors, Ja sagen auch EVP und FDP
Daniele Mezzi sagt mit Blick auf die gute Finanzlage des Kantons, für die Mitte, dieses Instrument sei nicht clever. Er dankt Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte) ausdrücklich für seine vorausschauende Finanzpolitik. Die Vorlage erlaube Rückvergütungen, ohne die Finanzstabilität des Kantons zu gefährden.
Ja zur Vorlage sagt auch die EVP, so Lutz Fischer.
Für die FDP spricht nun Adrian Schoop. Die Vorlage geht auf einen Vorstoss der FDP zurück. Man wolle der Bevölkerung das zurückzugeben, "was wir zu viel eingenommen haben". Auch er verteidigt die Vorlage. Schoop: "Entweder geben wir es Markus Dieth, oder wir geben es der Bevölkerung zurück." Er ist für diese zusätzliche Kompetenz für den Grossen Rat.
Die SP sei nicht grundsätzlich gegen Rückvergütungen, habe aber Vorbehalte zur Vorlage, sagt nun Rolf Schmid für seine Fraktion. Es gebe auch keine Notwendigkeit für die Vorlage.
Markus Dieth wirbt für die Vorlage
Finanzdirektor Markus Dieth wirbt nun für dieses zusätzliche finanzpolitische Instrument für den Grossen Rat. Es stehe nicht im Widerspruch zu einer Steuersenkung. Es brauche auch keine neuen Stellen dafür. Bei der Beratung der Jahresrechnung könne man dann jeweils über eine allfällige Rückvergütung beschliessen.
Wieviel Prozent sollen es sein?
Nun kommt es zu einer sten Abstimmung. Der Rat entscheidet sich für für die Variante der VWA und damit für 2 Prozent (die Kapf hatte 1 Prozent vorgeschlagen).
Nun kommt es zur Hauptabstimmung VWA (mindestns 2 %) versus Entwurf des Regierungsrat (mindestens 3 %): Der Rat entscheidet sich mit 80 : 44 Stimmen für den Vorschkag der VWA.
Gesamtabstimmung
Der Rat lehnt die Vorlage schliesslich überraschend deutlich mit 86 : 48 Stimmen ab.