Steuerliche Gesamtbelastung für Firmen künftig maximal 12 %?
Nun wird ein Postulat der Mitte-Fraktion (Sprecher Alfons Paul Kaufmann, Wallbach) verhandelt. Die Fraktion will eine Prüfung der Finanzierbarkeit einer deutlichen Senkung des Unternehmensgewinnsteuersatzes für alle Aargauer Unternehmen unter gleichzeitiger Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien.
Die Mitte will den Regierungsrat konkret beauftragen,
1. zu prüfen, wie eine Senkung des Gewinnsteuersatzes für alle Unternehmen im Kanton Aargau finanziert werden kann, sodass die steuerliche Gesamtbelastung maximal 12 % beträgt – mit dem Ziel, den Aargau unter die fünf attraktivsten Unternehmensstandorte der Schweiz zu bringen.
2. zu prüfen, ob für sehr hohe Unternehmensgewinne ein erhöhter Steuersatz eingeführt werden kann, damit grosse Unternehmensgruppen möglichst die ordentliche Gewinnsteuer entrichten und nicht der schweizerischen Ergänzungssteuer unterliegen.
3. zu prüfen, ob eine steuer- und finanzpolitische Auslegeordnung vorzunehmen ist, unter Berücksichtigung des AFP 2026–2029 sowie weiterer relevanter Vorstösse mit finanziellen Auswirkungen.
4. zu prüfen, wie die Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien finanziert werden kann, insbesondere für alleinerziehende Eltern und Working-Poor-Familien, die bei bisherigen und geplanten Steuervorlagen nicht berücksichtigt wurden.
Begründung: Attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen lägen im Interesse des gesamten Kantons. Sie schafften Arbeitsplätze und generierten Wohlstand. Die Förderung der Standortattraktivität sei ein zentrales Ziel im Entwicklungsleitbild 2025–2034 des Regierungsrats, so die Mitte in ihrem Vorstoss.
Die Regierung ist mit einer Erklärung zur Entgegennahme bereit. Die Übweisung ist unbestritten, das Postulat wird somit stillschweigend an zur Prüfung den Regierungsrat überwiesen.