Stefanie Heimgartner: Frage zu unzureichender Durchsetzung von Netzsperren bei illegalen Online-Spielangeboten

Stefanie Heimgartner: Frage zu unzureichender Durchsetzung von Netzsperren bei illegalen Online-Spielangeboten

In der Fragestunde diese Woche stellte die Aargauer Nationalrätin Stefanie Heimgartner (SVP) dem Bundesrat mehrere Fragen zu verschiedenen Themen. Wir publizieren sie hier des Verständnisses halber der Reihe nach nochmals, und darunter jeweils die Antwort des Bundesrates.

Stefanie Heimgarter wollte als erstes wissen: Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) sowie die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) eine Sperrliste für nicht bewilligte Online-Spielangebote führen, deren Netzsperren von Providern offenbar nicht konsequent umgesetzt werden?
- Weshalb werden Provider nicht stärker in die Pflicht genommen, obwohl gesetzliche Möglichkeiten bestehen?
- Wie viele Verurteilungen gab es bisher, und sind regulatorische Massnahmen geplant?

Das antwortet der Bundesrat

Die ESBK lässt den Zugang zu online durchgeführten Geldspielen sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Gesperrt wird ausschliesslich der Zugang zu Geldspielen, deren Veranstalterinnen ihren Sitz im Ausland haben oder diesen verschleiern und deren Angebote von der Schweiz aus zugänglich sind.

Beim Bundesamt für Kommunikation sind 462 Provider gemeldet (Stand 2024). Die ESBK kontrolliert die Umsetzung der Sperrliste regelmässig stichprobenartig und stellt namentlich bei den grossen Fernmeldedienstanbietern Kooperation und folglich eine Umsetzung der Sperrliste fest. Schon bei der Ausarbeitung der Botschaft zum Geldspielgesetz war klar, dass eine hundertprozentige Wirksamkeit nicht gewährleistet werden kann. Eine Netzsperre kann nicht das ganze Internet abriegeln, sondern dient dazu, die Spielerinnen und Spieler auf legale Geldspielangebote umzuleiten.

Stefanie Heimgartner: Wieso wird im VBS bei sicherheitsrelevanten Massnahmen wie Personensicherheitsprüfungen gespart?

Stefanie Heimgartner wollte als zweites wissen: Wie der Blick am 1. März berichtete, sollen die Personensicherheitsprüfungen aus Sparmassnahmen auf ein Mindestmass reduziert werden. Gerade im Umfeld kritischer militärischer Infrastruktur und bei heiklen Dossiers stellt dies ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Wieso wird ausgerechnet bei griffigen, sicherheitsrelevanten Massnahmen wie den Personensicherheitsprüfungen gespart, obwohl sich die sicherheitspolitische Lage verschärft hat?

Das antwortet der Bundesrat

Das Informationssicherheitsgesetz (ISG) sieht die Personensicherheitsprüfung nur für Funktionen vor, die mit erheblichen Risiken für die Sicherheit verbunden sind. Zuvor fanden teilweise flächendeckende Prüfungen ganzer Truppengattungen oder Ämter statt. Das Ziel des neuen Gesetzes ist, die Prüfungen auf das Mindestmass zu reduzieren, das zur Identifizierung von erheblichen Risiken für den Bund erforderlich ist. Diese Modernisierung des Rechts diente dazu, die Wirksamkeit der PSP zu verstärken. Die Fachstellen der PSP können neu auf mehr Daten zugreifen als früher, um das Sicherheitsrisiko zu beurteilen. Der Bundesrat hat zudem das Sicherheitsmanagement verstärkt, insb. in den Bereichen Ausbildung, Kontrollen und Audits. Insgesamt wurde so die Sicherheit erhöht.

Im Rahmen des Entlastungspakets 2027 hat der Bundesrat aus Spargründen Einsparungen im Bereich der PSP beschlossen. Das VBS prüft derzeit, wie diese Sparmassnahmen umgesetzt werden können, ohne dass diese zulasten der Sicherheit erfolgen.

Wie wird der Wissenstransfer bei Auslandsübungen und Auslandsaufenthalten in der Armee sichergestellt?

Stefanie Heimgartner wollte als drittes wissen: Die Schweizer Armee nimmt international an Übungen teil, kommandiert Offiziere an internationale Institutionen ab und entsendet Angehörige zum Studium und zu Weiterbildungen ins Ausland. 
Wie sehen die einzelnen konkreten Schritte aus, die sicherstellen, dass das im Ausland erworbene Wissen der ganzen Armee zugutekommt und sich in Doktrin, Reglementen, Anleitungen, Praxis und Ausbildung niederschlägt?

Der Bundesrat antwortet so

Die internationale Kooperation dient dazu, die eigenen Fähigkeiten mittels Wissens- und Erfahrungsaufbau zu stärken und die Zusammenarbeit in der Ausbildung wie in einem allfälligen Einsatz zu verbessern. Dabei werden auch Beiträge an ein sicheres Umfeld in Europa geleistet. Die gewonnenen Erkenntnisse fliessen in die Doktrin und Streitkräfteentwicklung ein, was auch zu einer verstärkten Standardisierung und Interoperabilität mit Partnerarmeen führt.

 Konkret wird im Rahmen von Übungen, wie bei «TRIAS 25» in Österreich, ein standardisierter Nachbereitungsprozess durchgeführt. Aus diesem werden Lehren gezogen, die dann in konkrete Massnahmen umgemünzt und durch die betroffenen Stellen umgesetzt werden. Ein Controlling überwacht den Umsetzungsprozess. Weiter ist die Armee bestrebt, militärisches und ziviles Personal nach einer Entsendung oder nach einer Weiterbildung gezielt in einer Funktion einzusetzen, wo sie die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen einbringen können.