Steuererklärung: eTAX AARGAU löst EasyTax ab

Für das Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärungen steht im Kanton Aargau neu eine Online-Lösung zur Verfügung. Mit dem Versand der Steuererklärung 2025 erhalten die Steuerkundinnen und Steuerkunden wichtige Informationen zu eTAX AARGAU. Die Registrierung und Anmeldung erfolgt über AGOV, das sichere Anmeldeverfahren der Schweizer Behörden. Dies teilt die Staatskanzlei mit.

eTAX AARGAU ersetzt die bisherige Download-Lösung EasyTax, die von der Herstellerfirma nicht mehr länger angeboten wird. Mit eTAX AARGAU steht den Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Aargau eine neue Online-Lösung für das Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung zur Verfügung. Die in vielen Kantonen bereits bewährte Anwendung wird direkt im Browser genutzt, heisst es weiter, "so dass kein Herunterladen oder Installieren einer Software mehr notwendig ist".

Unverändert bleibt die Möglichkeit, die Steuererklärung vollständig auf Papier auszufüllen. Für juristische Personen ändert sich nichts: Die bereits bestehende Software eTAX AARGAU Juristische Personen bleibt im Einsatz.

"Sicherer Zugang durch AGOV"

eTAX AARGAU ist in das Smart Service Portal eingebunden, auf dem der Kanton und die Gemeinden ihre digitalen Dienstleistungen anbieten. Im Rahmen der Steuererklärung werden besonders schützenswerte Daten verarbeitet. Darum gelten laut Mitteilung des Kantons hohe Anforderungen an den digitalen Zugang. Dieser erfolgt über AGOV, den sicheren und schweizweit nutzbaren Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden. AGOV ersetzt das Passwort durch ein sicheres Anmeldeverfahren mittels App oder Sicherheitsschlüssel. Der Anmeldedienst identifiziert eine Benutzerin oder einen Benutzer eindeutig – etwa über Fingerabdruck oder PIN – und stellt damit sicher, dass die in eTAX AARGAU erfassten Daten nicht unbefugt von Dritten eingesehen werden können. Für die Registrierung genügt eine persönliche und privat genutzte E-Mail-Adresse.

Um nach der erfolgreichen Anmeldung mit der persönlichen Steuererklärung zu starten, benötigen die Steuerpflichtigen wie bisher einen Zugangscode und ihre Adressnummer, die auf dem Steuererklärungsbogen zu finden sind.

Digital ausfüllen und einreichen

Wer seine Steuererklärung mit eTAX AARGAU ausfüllt, reicht diese elektronisch beim Steueramt ein. Die ausgefüllte Steuererklärung kann jedoch für die persönliche Ablage weiterhin exportiert und ausgedruckt werden. Wer die Steuererklärung lieber wie bisher ausschliesslich auf Papier bearbeiten möchte, kann diese nach wie vor vollständig handschriftlich ausfüllen und in Papierform einreichen.

Die Belege können wie bisher wahlweise in Papierform zusammen mit dem Ende Januar per Post verschickten Steuererklärungsbogen, vollständig digital über eTAX AARGAU, oder teils digital und teils in Papierform eingereicht werden.

Steuererklärung gemeinsam mit Dritten bearbeiten

Die Steuererklärung kann bei Bedarf sicher mit ausgewählten Drittpersonen geteilt werden, zum Beispiel mit Familienangehörigen oder Treuhänderinnen und Treuhändern. Diese können die Erklärung mitbearbeiten oder stellvertretend ausfüllen.

Die verschiedenen Optionen für die Zusammenarbeit mit Drittpersonen sind auf der Webseite www.ag.ch/etax ausführlich beschrieben.

Unterstützungsmassnahmen in der Einführungsphase

Um den Umstieg von EasyTax auf eTAX AARGAU zu erleichtern, stellt das Kantonale Steueramt zur Einführungsphase einen verstärkten Support zur Verfügung. Neben Anleitungen und Antworten auf häufige Fragen können sich Nutzerinnen und Nutzer bei Bedarf auch telefonisch unterstützen lassen. Die entsprechenden Kontaktangaben, inklusive der Hotline-Nummer, sind auf der Webseite aufgeführt. Damit erhalten Steuerkundinnen und Steuerkunden Hilfe sowohl bei der Registrierung und Anmeldung als auch beim Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung mit eTAX AARGAU.

Weitere Informationen unter www.ag.ch/etax.

Hinweis: Hoher Schutz der Daten

Sensible Daten, wie es bei der Steuererklärung der Fall ist, müssen geschützt werden. So sind die in eTAX AARGAU erfassten Daten laut Mitteilung des Kantons "nur innerhalb der kantonalen Infrastruktur gespeichert". Für die Veranlagung seien diese Daten für die Mitarbeitenden des Steueramts erst nach der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung einsehbar. Vor diesem Zeitpunkt stehen sie den Befugten innerhalb der kantonalen Steuerverwaltung und der Gemeindesteuerämter nicht zur Verfügung, heisst es weiter. Dieser Zugriff ist klar definiert und gesetzlich geregelt. Mit dem Einsatz von AGOV werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäss den kantonalen Rechtsgrundlagen (vgl. IDAG/VIDAG) eingehalten. eTAX AARGAU ist damit eine sichere und vertrauenswürdige Lösung für die elektronische Steuererklärung.