Staatliche Fischereireviere werden neu verpachtet
Der Kanton schreibt die Neuverpachtung der staatlichen Fischereireviere für die Pachtperiode vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2033 öffentlich aus. Interessenten können ihre Bewerbung lazt Mitteilung bis zum 30. April 2025 beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt online einreichen.
Die staatlichen Fischereireviere des Kantons Aargau werden gemäss § 6 des Aargauischen Fischereigesetzes und § 3 der Aargauischen Fischereiverordnung öffentlich ausgeschrieben und verpachtet. Für die Dauer von acht Jahren verpachtet das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Reviere an einen Fischereiverein oder an höchstens zwei Personen. Bei der Verpachtung werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
- Fähigkeit, eine nachhaltige und tierschutzgerechte Fischerei zu gewährleisten;
- Fähigkeit, Jungfischerinnen und Jungfischer zu fördern;
- Ausübung der Fischerei durch eine möglichst grosse Personenzahl;
- Verbundenheit mit der Region;
- Fähigkeit, eine gut organisierte und wirksame Aufsicht über das Fischereirevier aufzubauen und zu gewährleisten.
Rechte und Pflichten von Pächterinnen und Pächtern
Pächterinnen und Pächter staatlicher Fischereireviere erhalten eine Fischereikarte für das gepachtete Revier und sind befugt, Fischereikarten für die Angelfischerei an fischereiberechtigte Personen auszustellen. Sie sind verpflichtet, die Fischereiaufsicht über das Gewässer und die Fischerei zu gewährleisten, die jährliche Fangstatistik für das Revier zu führen und für eine nachhaltige und ökologische Bewirtschaftung zu sorgen.
Informationen und Unterlagen für die Bewerbung
Alle relevanten Informationen zur Neuverpachtung der staatlichen Fischereireviere sowie der Link zur Online-Bewerbung sind im Internet aufgeschaltet. Dort kann unter anderem für jedes Fischereirevier eine Karte mit Revierbeschrieb, besonderen Bestimmungen und Pachtpreis heruntergeladen werden. Interessenten finden dort auch den Link für das Online-Bewerbungsformular. Die Bewerbung muss bis spätestens zum 30. April 2025 über folgenden Link online eingereicht werden: