SP-Grossräte wollen Rückgängigmachung der jüngsten Steuersenkung prüfen lassen: Rat lehnt Dringlichkeit des Vorstosses ab

SP-Grossräte wollen Rückgängigmachung der jüngsten Steuersenkung prüfen lassen: Rat lehnt Dringlichkeit des Vorstosses ab
Rolf Schmid, Sprecher des SP-Vorstosses. Foto: Michael Küng

Mit einem Postulat wollen Rolf Schmid, SP, Frick (Sprecher), Carol Demarmels, SP, Obersiggenthal, Mia Jenni, SP, Obersiggenthal, das 1. Umsetzungspaket der Steuerstrategie rückgängig machen. Sie stellen zusätzlich Antrag auf Dringlichkeit, somit wird über die Dringlichkeit am Nachmittag abgestimmt.

Konkret wollen die SP-Grossräte den Regierungsrat bitten, die Aufhebung des 1. Umsetzungspakets der Steuerstrategie zu prüfen. Das für dringlich erklärte Postulat der Fraktionen FDP und SVP (Sprecher Dr. Adrian Schoop, FDP, Baden) vom 18. November 2025 verlange die rückwirkende Gesetzesänderung oder Sistierung des Vollzugs zwecks Verzichts einer Anpassung des Eigenmietwerts bis zu dessen definitiver Abschaffung, heisst es im Vorstoss.

Der Postulant und die Postulantinnen verlangen Dringlichkeit. Rolf Schmid beantragt Dringlichkeit. Wenn man es ernst meine mit der Demokratie, köne er dem rat Dringlichkeit nur ans Herz legen, sagt Schmid. Der rat habe letzte Woche gesetzt, dass er das gsetz zum Eigenmietwert nicht umsetzen wolle. Wenn man darüber diskutieren könne, die Erhöhung auszusetzen, könne man auch über eine Rückgängigmachung des 1. Umsetzungspakets der Steuerstrategie diskutieren, so Schmid. Der Rat lehnt Dringlichkeit mit 87 : 48 ab.

Die GLP schliesst sich dem Ruf nach Dringlichkeit an, die Grünen ebenfalls. Die EVP ist gegen Dringlichkeit (wie auch vor einer Woche), Nein sagen auch FDP und SVP. Carol Demarmels präzisiert jetzt, die Geschäfte (Steuervorlage und Eigenmietwerterhöhung) gleichzeitig zu behandeln, sie seien veknüpft miteinander.

Strategie orientiert sich an den Mehreinnahmen aus dem neuen Schätzungswesen

Darum geht es: Die vom Grossen Rat beschlossene Steuerstrategie orientiere sich an den Mehreinnahmen aus dem neuen Schätzungswesen, heisst es im Vorstoss aus den SP-Reihen. Daraus wurden mehrere Steuergesetzrevisionen abgeleitet, die die Rückverteilung dieser Mehreinnahmen sicherstellen sollen. Das erste Umsetzungspaket kam am 18. Mai 2025 zur Abstimmung und wurde von der Aar gauer Stimmbevölkerung verhältnismässig knapp mit 54 % gutgeheissen. Rund ein Viertel der Gemeinden lehnten die Gesetzesänderung sogar ab.

Inhaltlich setzten die Befürwor ter:innen in ihrer Kampagne zu den umfassenden Steuersenkungen auf die Ertragsneutrali tät, welche mit den Einnahmen aus den höheren Schätzwerten begründet sei, heisst es im Postulat weiter. Ebenfalls wies die Regierung in der Abstimmungsbroschüre die Finanzierung, mit dem per 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Schätzungswesen aus. Sollte der Grosse Rat nun einem Verzicht auf die Anpassung der Eigenmietwerte zustimmen, müsste danach folgerichtig auch das 1. Umsetzungspaket rückgängig gemacht werden, so die SP-Grisossräte. Das Stimmvolk hatte seinen Entscheid vom 18. Mai 2025 schliesslich auf einer anderen Grundlage gefasst, schreiben sie weiter.