SP-Fraktion hat nach der Gewalttat von Aarau viele Fragen an die Regierung

SP-Fraktion hat nach der Gewalttat von Aarau viele Fragen an die Regierung
Lelia Hunziker, Fraktionssprecherin. Foto: Michael Küng

Die SP-Fraktion hat im Grossen Rat heute eine Interpellation zu Lehren aus der Gewalttat von Aarau eingereicht. Es geht der SP um Prävention, interkantonale Zusammenarbeit und Bewältigung von Ereignissen mit grossem Patientenanfall, Sprecherin ist Lelia Hunziker, SP, Aarau.

Begründung: Die Gewalttat vom 30. August 2026 am Aarauer Rave hat eine junge Frau das Leben gekostet und sechs weitere Menschen verletzt. Ihre Gedanken seien bei den Opfern, ihren Angehörigen und allen Menschen, die das Geschehen miterleben mussten, schreibt die SP-Fraktion. Ihr Dank gelte den Ersthelfenden sowie den Einsatzkräften von Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr, Care-Organisationen, Spitälern und weiteren beteiligten Stellen.

SP: laufende strafrechtliche Ermittlungen respektieren

Die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen seien zu respektieren. Es gehe deshalb ausdrücklich nicht darum, Verantwortlichkeiten im konkreten Einzelfall vorwegzunehmen. Ein Ereignis dieser Tragweite müsse jedoch Anlass sein, die bestehenden Strukturen der Prävention und Ereignisbewältigung sorgfältig zu überprüfen.

Fragen zur interkantonalen Zusammenarbeit im Bedrohungsmanagement und zwischen Waffenbehörden

Der mutmassliche Täter wohnte ausserhalb des Kantons Aargau. Dies werfe insbesondere Fragen zur interkantonalen Zusammenarbeit im Bedrohungsmanagement und zwischen Waffenbehörden auf. Gleichzeitig waren nach der Tat zahlreiche Organisationen an der Versorgung der Verletzten, der Betreuung der Betroffenen und der Gefahrenabwehr beteiligt. Diese Fragen stellen sich laut SP-Fraktion auch unabhängig von den aktuellen Ereignissen.

Die Fahndungsperiode war kurz, die Verletztenanzahl überschaubar. Dennoch können die Ereignisse untersucht werden, um Lücken zu finden, um auch grössere Katastrophen bewältigen zu können. Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wurde das Ereignis nach dem kantonalen Konzept als Massenanfall von Verletzten beziehungsweise als sanitätsdienstliches Grossereignis eingestuft? Wenn ja, welche MANV-Stufe wurde ausgelöst und wann erfolgte die entsprechende Alarmierung?

2. Welche sanitätsdienstlichen und psychosozialen Mittel wurden aufgeboten, insbesondere Rettungsdienste, kantonale Einsatzleitung Sanität, Kantonales Katastropheneinsatzelement, mobile Sanitätshilfsstellen und Care-Organisationen?

3. Wie erfolgten Sichtung, Erstversorgung und Verteilung der Verletzten auf die Spitäler? Waren zu irgendeinem Zeitpunkt Engpässe bei Rettungsmitteln, spezialisierten Behandlungskapazitäten, Blutprodukten oder Spitalressourcen erkennbar?

4. Wie funktionierten die Zusammenarbeit und der Informationsfluss zwischen Polizei, Sanitätsnotrufzentrale 144, Rettungsdiensten, Feuerwehr, Spitälern, Veranstalter und weiteren Stellen?

5. Wann wurde im Kanton Aargau letztmals eine organisationsübergreifende Übung für ein Szenario mit einer weiterhin unklaren oder aktiven Täterschaft und mehreren Verletzten durchgeführt? Welche Organisationen und Spitäler waren daran beteiligt?

6. Wie stellt der Kanton sicher, dass bei einer weiterhin unklaren Gefahrenlage medizinische Hilfe rasch zu den Verletzten gelangen kann, ohne die Einsatzkräfte unverhältnismässig zu gefährden?

7. Wie wurden Verletzte, Augenzeuginnen und Augenzeugen, Angehörige, Ersthelfende und beteiligte Einsatzkräfte psychosozial betreut? Ist eine längerfristige Nachbetreuung vorgesehen?

8. Ist eine strukturierte, organisationsübergreifende Nachbesprechung des Einsatzes vorgesehen? Werden daraus resultierende Erkenntnisse und Verbesserungsmassnahmen in geeigneter, anonymisierter Form veröffentlicht oder dem Grossen Rat zugänglich gemacht?

9. Wie wurde sichergestellt und kommuniziert mit Zivilpersonen/Fachpersonal im Sperrgebiet, dass der Schutz vor weiteren Verletzten gewährleistet werden kann?

10. Haben wir genug Polizist:innen, um ein solches Extremereignis zu bewältigen? Wie wäre es um die polizeilichen Ressourcen gestanden, wenn der Fahndungserfolg nicht so schnell eingetroffen wäre? Wie ist die Sicherheit im Kanton gewährleistet, wenn die Ressourcen über längere Zeit auf einen Ort fokussiert werden müssen? Bedrohungsmanagement und Waffenbehörden

11. Inwieweit erfüllt das Aargauische Bedrohungsmanagement die im März 2026 verabschiedeten schweizerischen Qualitätsstandards? Bestehen bei einzelnen Standards noch Umsetzungsoder Ressourcenlücken?

12. Wie ist der Informationsaustausch bei gefährdenden Personen geregelt, die in einem anderen Kanton wohnen, sich im Aargau aufhalten oder ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegen? Gibt es eine verbindliche Fallübergabe?

13. Können die zuständigen Aargauer Stellen rasch und vollständig feststellen, ob eine im Bedrohungsmanagement erfasste Person in einem anderen Kanton Waffen registriert hat? Welche praktischen oder rechtlichen Lücken bestehen dabei?

14. Wie werden die Fachstelle Gewaltschutz und die kantonalen Waffenbehörden miteinander verknüpft, wenn Hinweise auf eine erhöhte Gewaltbereitschaft beziehungsweise eine Selbst- oder Drittgefährdung vorliegen?

15. Welche kantonalen Einrichtungen verfügen über geschulte Ansprechpersonen des Aargauischen Bedrohungsmanagements? Sind insbesondere psychiatrische Einrichtungen, KESB, Sozialdienste, Gemeinden, Schulen und Gesundheitsinstitutionen flächendeckend einbezogen?

16. Wie stellt der Kanton sicher, dass Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie weitere Fachpersonen die Voraussetzungen und Wege einer Gefährdungsmeldung kennen? Werden sie regelmässig geschult oder aktiv informiert?

17. Wie viele Gefährdungsmeldungen bearbeitet das Aargauische Bedrohungsmanagement jährlich, wie haben sich Fallzahl und Komplexität entwickelt und reichen die personellen Ressourcen für zeitnahe Abklärungen sowie ein nachhaltiges Fallmanagement aus?

18. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, sich in den interkantonalen Konferenzen für schweizweit vergleichbare Qualitätsstandards, verbindliche Fallübergaben und einen lückenlosen Informationsaustausch zwischen Bedrohungsmanagement und Waffenbehörden einzusetzen?