SP fordert, Zersiedelung zu stoppen - aber nicht auf Kosten der Gemeinden

SP fordert, Zersiedelung zu stoppen - aber nicht auf Kosten der Gemeinden
Gabi Lauper Richner: "Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die öffentliche Hand den Rückbau eines Altbaus finanzieren soll, wenn gleichzeitig ein neuer Bau erstellt wird." Foto: Michael Küng

Die SP Aargau unterstützt das Ziel der Revision des kantonalen Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), die bundesrechtlich eingeführte Abbruchprämie für Bauten ausserhalb der Bauzone rechtskonform umzusetzen und Fehlanreize zu vermeiden. Gleichzeitig lehnt sie die vorgeschlagene hälftige Kostenbeteiligung der Gemeinden klar ab und fordert Korrekturen, damit die vorhandenen Gelder weiterhin zu Gunsten der Siedlungsentwicklung verwendet werden können. Dies teilt die SP zu einer Vernehmlassung der Regierung mit.

Mit der Revision von Art. 5a des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) werden die Kantone verpflichtet, Abbruchprämien für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen auszurichten. Der Kanton Aargau setzt diese Vorgaben nun mit einer Teilrevision des BauG um.

SP unterstützt klare Abgrenzung der Kostentragung
Die SP Aargau begrüsst laut Mitteilung ausdrücklich, dass der Regierungsrat den bundesrechtlichen Spielraum nutzt, um bestimmte Fälle von der Abbruchprämie auszunehmen (§ 44a). Insbesondere ist es richtig, dass für Infrastrukturanlagen im öffentlichen Interesse, illegal erstellte oder befristet bewilligte Bauten und Anlagen, sowie für erhaltenswürdige Objekte gemäss Fachinventaren keine Abbruchprämien ausgerichtet werden. Damit werde verhindert, dass öffentliche Mittel dort eingesetzt werden, wo keine raumplanerische Lenkungswirkung erzielt werde oder wo das Verursacherprinzip greifen müsse. Diese Präzisierungen schaffen Rechtssicherheit und schützen die öffentlichen Finanzen, so die SP Aargau.

Ersatzneubauten: Kein staatlich finanzierter Rückbau
Kritisch beurteilt die SP hingegen die bundesrechtliche Vorgabe, wonach bei landwirtschaftlichen und touristischen Ersatzneubauten die Abbruchkosten des Altbaus durch die öffentliche Hand zu übernehmen sind. Die SP Aargau fordert, dass bei Ersatzbauten der Abbruch des Altbaus zwingend als Auflage in der Baubewilligung verfügt wird – auf Kosten der Eigentümerschaft. Falls der Bund hier keinen Spielraum lässt, soll sich der Regierungsrat in Bern für eine Korrektur dieser "aus Sicht der SP unverständlichen Regelung einsetzen".

«Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die öffentliche Hand den Rückbau eines Altbaus finanzieren soll, wenn gleichzeitig ein neuer Bau erstellt wird. Das widerspricht dem Ziel, die Zersiedelung zu stoppen und die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzone zu stabilisieren», wird Grossrätin Gabi Lauper Richner der SP Aargau in der Mitteilung zitiert.

Kosten realistisch einschätzen – Fonds nicht aushöhlen
Der Bund rechnet mit Abbruchkosten von 20’000 bis 30’000 Franken pro Gebäude. Aus Rückmeldungen aus Fachkreisen sei jedoch von deutlich höheren Kosten – eher 40’000 bis 50’000 Franken – auszugehen. Damit drohe eine rasche Aushöhlung der kantonalen Spezialfinanzierung aus der Mehrwertabgabe.

7,4 Mio. im kantonalen Fonds

Im kantonalen Fonds stehen derzeit rund 7,4 Millionen Franken zur Verfügung. Diese Mittel sind jedoch zweckgebunden für zentrale Aufgaben der Siedlungsentwicklung nach innen, für Auszonungen, die Aufwertung öffentlicher Räume oder den Schutz von Fruchtfolgeflächen zu verwenden. Mit der neuen Bundesausgabe auch die Abbruchprämien aus diesem Topf zu finanzieren, fehlten die Mittel für eine qualitativ hochwertige Raumentwicklung, welche der Gesamtbevölkerung zugutekommt, so die SP. Sie fordert deshalb eine gesetzliche Begrenzung der maximalen Abbruchprämie pro Gebäude sowie eine transparente Kostenkontrolle.

Gemeinden nicht zusätzlich belasten
Besonders problematisch ist aus Sicht der SP die vorgesehene hälftige Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (§ 44b). Zwei Drittel der Aargauer Gemeinden verfügen über keinen eigenen Mehrwertabgabefonds. Für sie würden die Abbruchprämien zu neuen gebundenen Ausgaben zulasten der allgemeinen Rechnung führen. Selbst Gemeinden mit Fonds verfügen teilweise nur über sehr geringe Mittel. Damit drohe, dass dringend benötigte Investitionen in die Siedlungsqualität nicht mehr möglich seien.

Die SP Aargau lehnt die hälftige Kostenteilung ab. Entweder soll der Kanton die Abbruchprämien vollständig übernehmen, oder der Gemeindeanteil sei klar zu begrenzen – beispielsweise auf maximal 5’000 Franken pro Gebäude und 10’000 Franken pro Jahr.

Fazit der SP
Die SP Aargau steht hinter dem Ziel, die weitere Zersiedelung zu stoppen und den Bestand an Bauten ausserhalb der Bauzone zu stabilisieren. Die Umsetzung dürfe jedoch weder Fehlanreize setzen noch die Gemeinden finanziell überfordern oder die Mittel für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung nach innen aushöhlen.