SP Aargau klar für Verankerung der Schadenminderung im Gesundheitsgesetz

Die SP Aargau begrüsst ausdrücklich die geplante Änderung des § 36 des Gesundheitsgesetzes, welche die Schadenminderung als eigenständige Aufgabe des Kantons festschreibt. Damit werde endlich eine zentrale Säule der nationalen Vier Säulen-Suchtpolitik – Prävention, Therapie, Repression und Schadenminderung – auch im Kanton Aargau gesetzlich verankert, teilt die Partei mit.

«Schadensminderung gehört ins Gesetz! Für Suchtkranke, die Bevölkerung und mehr Sicherheit. Der Kanton Aargau darf die Verantwortung nicht länger auf die Gemeinden abschieben», wird in der Mitteilung Luzia Capanni zitiert, Grossrätin SP Aargau. Mehr als zehn Jahre nach der Verankerung auf Bundesebene ziehe der Aargau damit endlich nach und schliesse eine wichtige Lücke: Das Fehlen einer klaren Rechtsgrundlage habe bisher zu Versorgungslücken geführt, die suchtkranke Menschen, Gemeinden und die Gesellschaft insgesamt belastet haben.

Schadenminderung schützt Gesundheit und Würde

Schadenmindernde Angebote wie Kontakt- und Anlaufstellen, aufsuchende Sozialarbeit, Notschlafstellen oder Drug-Checking stabilisieren die Gesundheit der Betroffenen, verhindern soziale Notlagen und schaffen Zugänge zu Beratung und Therapie, schreibt die SP weiter. Sie ermöglichen es, Menschen in Würde zu begleiten, auch wenn ein sofortiger Ausstieg aus der Sucht nicht möglich ist.

So würden individuelle Krisen abgefedert und neue Perspektiven eröffnet. «Kontrollierte Abgabe und geschützter Konsumraum gehören zusammen. Darum begrüsst die SP Aargau, dass die Schadenminderung nun im Aargau gesetzlich verankert wird. Denn die menschliche Würde ist unantastbar», betont Lucia Engeli, Co-Präsidentin SP Aargau.

"Ein Gewinn für Gesellschaft, Gemeinden und Gewerbe"

Von einer konsequenten Umsetzung profitieren nicht nur die Suchtbetroffenen, sondern auch die Gesellschaft insgesamt, so die SP weiter: "Der öffentliche Raum wird entlastet, die Sicherheit und Lebensqualität steigen, und auch das Gewerbe profitiert von einem geregelteren Umfeld. Die Erfahrung zeigt, dass Repression allein keine Lösung ist – nur eine integrale Suchtpolitik kann die komplexen Herausforderungen nachhaltig bewältigen."

Zusammenarbeit mit Dritten – Verantwortung wahrnehmen

Die SP Aargau unterstützt zudem ausdrücklich, dass der Kanton im Rahmen seiner Pflicht zur Schadenminderung mit Dritten zusammenarbeitet und bestehende Angebote finanziell und organisatorisch unterstützen soll. Nur so könne die nötige Vielfalt und Wirksamkeit der Angebote gewährleistet werden.

Mit dieser Gesetzesänderung stärke der Kanton Aargau die Solidarität, schütze die Gesundheit der Bevölkerung, reduziere Belastungen im öffentlichen Raum, senke die Kriminalität und entlaste die Gemeinden. Zugleich erfülle er endlich die bundesrechtlichen Vorgaben und rücke näher an eine moderne, humane Gesundheitspolitik. Abschliessend "unterstützt die SP Aargau diese Gesetzesänderung mit voller Überzeugung – für einen Kanton, der Verantwortung übernimmt, statt wegzuschauen".