Sonntagsverkäufe 2025 am 3. und 4. Adventssonntag

Dieses Jahr sind laut Mitteilung des Kantons die in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Advent (14. und 21. Dezember 2025) vorgesehen.

Der Regierungsrat erklärt für dieses Jahr den dritten und vierten Adventssonntag (14. und 21. Dezember 2025) für bewilligungsfrei. Dabei stützt er sich auf den im Jahr 2012 gefällten und 2018 angepassten Grundsatzbeschluss für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe im Aargau.

Sechs Gemeinden mit Ausnahmeregelung

Folgende sechs Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für Bremgarten, Lenzburg, Zofingen und Zurzach gelten der zweite und vierte Adventssonntag (7. und 21. Dezember 2025) als bewilligungsfrei, für die Gemeinden Sins und Wettingen der erste und vierte Adventssonntag (30. November und 21. Dezember 2025).